Prisma

Lebensmittelhygiene: Neue Verordnung ab Februar 1998

Ob Fünf-Sterne-Hotel oder Autobahnraststätte, bei der Sicherheit von Speisen und Getränken erwartet der Verbraucher zurecht einwandfreie Qualität. Und die gilt es ständig zu überprüfen.

Richtschnur und Kontrollinstrument für gesundheitlich unbedenklichen Nahrungsmittelgenuß soll die ab 8. Februar nächsten Jahres gültige Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) sein. Die neue Verordnung hat eine Richtlinie der Europäischen Union zur Grundlage, die bereits seit Juni 1993 gilt und nun in Deutschland in nationales Recht umgesetzt wurde. Die LMHV wird für alle Branchen gelten, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder zum Verzehr anbieten. Den Verbrauchern soll damit für ihr Vertrauen in die Nahrungsmittel- und Gastronomiebetriebe eine neue gesetzliche Grundlage gegeben werden. Die neue Verordnung macht sich das amerikanische HACCP-Konzept zu eigen, das aus der Raumfahrt stammt und sicherstellt, daß die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Punkte in den Produktionsabläufen eines Betriebes von Anfang an analysiert und benannt werden. Kontrolliert wird somit in Zukunft nicht nur der einwandfreie Zustand des "Endprodukts", sondern auch Durchführung und Wirkungsgrad der Qualitätssicherungsmaßnahmen in den Lebensmittel herstellenden Betrieben. Ob die neue Verordnung allerdings tatsächlich ausreicht, den Verbraucher vor Lebensmittelskandalen wie sie in den letzten Jahren immer wieder auftauchten zu schützen, kann vorläufig nur gehofft werden.

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