DAZ aktuell

Krankenhaus-Zuzahlung: Kassen kennen keine Härtefälle

Anders als bei den Zuzahlungen zu Medikamenten und zum Zahnersatz gibt es beim Krankenhaus-Selbstbehalt bis zu 238 (neue Länder 196) Mark im Jahr keinerlei Härtefallregelung.

Je mehr die gesetzlich Krankenversicherten selbst beizusteuern haben, desto stärker ist naturgemäß das Interesse daran, wie solche Eigenbeteiligungen vermieden werden können. Beispielsweise beim Eigenanteil zu einer Krankenhausbehandlung, der seit Juli 1997 für maximal 14 Tage im Kalenderjahr mindestens 17 (neue Länder: 14) Mark ausmacht (mehr dann, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge erhöhen mußte). Bis Juni 1997 waren pro Tag 12 (9) Mark selbst aufzubringen.
Erstens: Im Gegensatz zu den Zuzahlungen zu Arzneien und dem Zahnersatz gibt es für den Krankenhaus-Selbstbehalt bis zu 238 (neue Länder: 196) Mark im Jahr keine Härtefallregelung - was bedeutet: Versicherte mit geringen Einkünften müssen ebenso den Anteil berappen wie der gutsituierte Abteilungsleiter, der bei derselben Kasse versichert ist.
Zweitens: Die Krankenkassen müssen für den Aufnahme- und Entlassungstag einer stationären Behandlung ihrer Mitglieder insgesamt nur einen Tagessatz bezahlen. Für die Zuzahlung der Patienten gilt das nicht: Für den Aufnahme- und Entlassungstag werden zusammen 34 (28) Mark fällig, zwei Tagessätze.
Drittens: Die Zuzahlung ist auch für solche Tage zu leisten, an denen ein Patient ≥beurlaubt" wurde, etwa um an der Hochzeit seines Kindes teilzunehmen.
Erstaunlich: Bei einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus wird der Zuzahlungsbetrag für diesen Tag nur einmal erhoben (und zwar von dem Krankenhaus, das nunmehr die Behandlung durchführt).

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