DAZ aktuell

Notopfer für Krankenhäuser: Schildbürgerstreich

Als "Schildbürgerstreich allererster Güte" wurde die Regelung der dritten Stufe des Gesundheitsreformgesetzes bezeichnet, wonach die Mitglieder der GKV 1997 bis 1999 je 20 Mark pro Jahr als "Notopfer" für die Instandhaltung der Krankenhäuser aufzubringen haben. Jetzt flattern die ersten Rechnungen ins Haus.

Nur Bayerns Bürger sind davon ausgenommen, weil hier das Land für den Erhalt der Krankenhausbauten einsteht. Und auch die privat Krankenversicherten werden mit dem 20-Mark-Zusatzbeitrag offiziell nicht belastet, weil ihre Versicherungen zwar ebenfalls einen entsprechenden Instandhaltungsanteil an die Krankenhäuser zu entrichten haben, dies jedoch über die normalen Beiträge abgefangen wird.

Die Kritik gegen den Zusatzbeitrag bei den "Gesetzlichen" richtet sich gegen den Aufwand, die 20 Mark (1,67 Mark pro Monat) einmal im Jahr einzuziehen. Dieser Aufwand ist deshalb so groß, weil weder Arbeitgeber noch Rentenversicherer noch die Arbeitsämter, die ansonsten für die Beitragszahlungen der Sozialversicherten sorgen, die 20 Mark einziehen werden. Die Folge: Je Mitglied eine Rechnung oder als Beilage zur Mitgliederzeitung zum Beispiel, was allerdings den "Aufmerksamkeitswert" sinken lassen dürfte.
Folgt ein gesetzlich Krankenversicherter der Zahlungsaufforderung nicht, so ist eine "Erinnerung", anschließend eine Mahnung fällig. Fruchtet auch das nicht, so wäre an sich die "Einleitung des Verwaltungszwangsverfahrens" an der Reihe. Doch gilt die Regel, daß sich der Vollziehungsbeamte für Beträge unter 50 Mark nicht auf den Weg macht. Könnte es also am Ende heißen "Wer die dreimal 20 Mark bezahlt, der ist selber schuld"?

In einer Presseerklärung geben sich die Krankenkassen entschlossen: Sie "erwarten, daß alle Mitglieder den Betrag von 20 Mark zahlen werden, so daß Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren nur in Ausnahmefällen notwendig werden". Die Krankenkassen stellen klar, "daß sie den Einzug des Beitrages mit Nachdruck verfolgen werden".
Was die "Befreiten" im Freistaat Bayern betrifft: Nur die dortigen Bewohner bleiben ungeschoren; es kommt also nicht darauf an, im südlichsten Bundesland beschäftigt zu sein - was den Krankenkassen außerhalb Bayerns zusätzliche Aufmerksamkeit abverlangt, wenn sie "bayerische" Mitglieder haben, die anderswo arbeiten.
Kein Notopfer beisteuern müssen auch alle Bundesbürger, die als Härtefall anerkannt sind. Das gilt zum Beispiel für Alleinstehende mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis zu 1.708 (neue Länder: 1.456) Mark pro Monat. Soweit die Krankenkassen solche Härtefälle bereits für Arzneien oder andere Zuzahlungen anerkannt haben, schicken sie keine 20-Mark-Notopferrechnung. Andere Mitglieder, die glauben, ein Härtefall zu sein, müssen sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

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