Gesundheitspolitik

Schmerzexperten fordern: Retard-Formen raus aus der Btm-VV

Um die Versorgung von Schmerzpatienten mit Opiaten deutlich zu verbessern, will der Bundesverband deutsche Schmerzhilfe über den Bundesrat Änderungen zur Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (Btm-VV) erreichen.

Den vorgelegten Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium zur zehnten Änderungsverordnung lehnte der Präsident der Patientenorganisation Rüdiger Fabian ab. Nötig seien statt dessen Ausnahmen vom Betäubungsmittelrecht für alle Retard-Formen stark wirksamer Analgetika, so Fabian übereinstimmend mit Professor Michael Zenz von der Bochumer Universitätsklinik Bergmannsheil vor Journalisten am 11. November in Bonn.
Beide forderten die ausschließlich zur Schmerztherapie gedachten Analgetika in Retard-Formen von der Btm-VV auszunehmen. Es habe sich bewährt, Codein und Dihydrocodein nur zur Drogensubstitution unter das strenge Btm-Recht zu stellen und die Verordnung dieser Substanzen zur Schmerzbehandlung mit bestimmten Höchstdosen auf normalen Rezepten zuzulassen, sagte Fabian. Dies müsse für Analgetika mit einer langen Wirkdauer und ausreichender Wirkstärke gelten, die durch diese Eigenschaften für den Mißbrauch durch Süchtige uninteressant seien, meinte Zenz. Konkret nannte der Mediziner, der Direktor der Berufsgenossenschaftlichen Kliniken Bergmannsheil sowie Generalsekretär der deutschen interdisziplinären Vereinigung für Schmerztherapie ist, Morphin, Fentanyl und Buprenorphin, die von der Btm-VV freigestellt werden sollten. Dr. Lukas Radbruch von der Kölner Schmerzambulanz schlug darüber hinaus noch Methadon, Patientenvertreter Fabian das Oxycodon vor.

Schmerzexperte Zenz, der sich seit Jahren für Erleichterungen der Btm-VV einsetzt, nannte zudem die Umbenennung der Btm-Rezepte in "Schmerzmittelrezept" überfällig. Es gehe darum, "die Mystik" um die Therapie mit diesen wirksamen, sehr sicheren Arzneistoffen zu nehmen. Allenfalls geringe Erleichterungen sah der Bochumer Schmerztherapeut in der BMG-Vorlage. Zwar werde künftig das maschinenlesbare Bedrucken der dreiteiligen Btm-Rezepte erlaubt, dies schaffe jedoch nur ein Nadeldrucker, wobei in den Arztpraxen derzeit von diesen älteren Modellen auf moderne Laserdrucker umgestellt werde, welche wiederum die dreiteiligen Vorlagen nicht bedrucken könnten. Bereits hier bestehe für das BMG der Zwang, den Verordnungsentwurf zu ändern.
Auch Patientenvertreter Fabian sah allenfalls "Schrittchen" in die richtige Richtung. Neue Substanzen würden dadurch zwar verkehrsfähig, jedoch durch die dreiteiligen Btm-Rezepte direkt diskreditiert, die Regierung solle daher die zu erwartenden Verbesserungen in der Schmerztherapie in der Verordnung expressis verbis benennen. Nach Angaben der Fachgesellschaften gebe es fünf Millionen chronische Schmerzpatienten in Deutschland, von denen rund eine Million als unterversorgt mit stark wirksamen Analgetika gelten.


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