Bericht

Pharmakoepidemiologie: Stärkere Nutzung in der Apotheke

Auf dem Gebiet der Pharmakoepidemiologie bestehen in Deutschland aus der Sicht von Experten noch erhebliche Defizite.

Nützen würde es nicht nur der pharmazeutischen Industrie als Anbieter und den Krankenkassen als Hauptfinanzierer der Arzneimittelversorgung, sondern auch den Fachkreisen, wenn pharmakoepidemiologische Daten in größerem Umfang als bisher aufgearbeitet und verfügbar gemacht werden könnten. Ansätze hierzu sind zum einen das Instrument der Anwendungsbeobachtung (AWB) und zum anderen speziell hierauf ausgerichtete Datenbanksysteme. In der Praxis könnten in Zukunft nicht nur, so wie bislang, die Ärzte, sondern vor allem auf dem Gebiet der Selbstmedikation auch die Apotheker verstärkt in die Datenerhebung eingebunden werden.
Unter einer Anwendungsbeobachtung ist eine Untersuchung zu verstehen, mit der Erkenntnisse bei der Anwendung eines zugelassenen Arzneimittels gesammelt werden sollen. Dabei geht es um die Dokumentation von Daten, die ohnehin routinemäßig erhoben werden, wobei eine Einflußnahme auf die zu beobachtende Therapie auf jeden Fall auszuschließen ist. Es soll lediglich "dem Arzt über die Schulter geschaut werden". Die AWB steht im Gesamtzusammenhang der Arzneimittelforschung nach der Zulassung, die sich in klinische Prüfungen der Phase IV, die Erfassung von Spontanmeldungen über Arzneimittelrisiken, die strukturierte Erfassung von Verschreibungen und epidemiologische Studien aufgliedert. Wichtige Vorteile der Anwendungsbeobachtung liegen vor allem darin, daß sie große Fallzahlen einbezieht und daß sie Informationen zur Therapie unter Routinebedingungen liefert. Nachteile und Grenzen sind fehlende Follow-up Daten und häufig Probleme mit der Datenqualität aufgrund vielfältiger Störgrößen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für ihre Durchführung sind noch nicht ausgereift. Während relevante europäische Bestimmungen den Schwerpunkt überwiegend auf die Zweckbestimmung zur weiteren Untersuchung der Unbedenklichkeit eines Arzneimittels legen, wird die Anwendungsbeobachtung in Deutschland definitionsgemäß dem sogenannten anderen wissenschaftlichen Erkenntnismaterial zugerechnet, das bei bekannten Stoffen ergänzend zum Beleg der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit herangezogen werden kann.

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