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7. AMG-Novelle: Bundesrat will Dopingverbot

Die Bundesländer wollen bereits in der siebten Novelle des Arzneimittelgesetzes (7. AMG-Novelle) ein Dopingverbot verankern. Der Bundesrat beschloß dazu eine umfangreiche Stellungnahme am 26. September, welche jetzt der Bundesregierung zugeleitet wird.

Das Kabinett wird den Regierungsentwurf der Novelle anschließend mit der eigenen Gegenäußerung und dem Bundesratsvotum dem Bundestag zuleiten. In der 7. AMG-Novelle wird hauptsächlich deutsches Arzneimittelrecht an europäisches Recht angepaßt, so zum Beispiel an die EU-Vorschriften zum zentralen und dezentralen Zulassungsverfahren.
Die Bundesländer fordern neben dem Dopingverbot eine Abgrenzung der klinischen Prüfung vom Heilversuch. Eine eindeutige Definition der klinischen Prüfung sei dringend nötig. Darüber hinaus haben die Länder die Bundesregierung gebeten, einen Vorschlag für ärztliche Notfallanforderungen von noch nicht zugelassenen Medikamenten außerhalb klinischer Prüfungen vorzulegen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat unabhängig davon kürzlich den umfangreichen Entwurf einer 8. AMG-Novelle vorgestellt, in dem ein Dopingverbot aufgenommen werden soll. In dieser Novelle ist zudem das Verbot des Versandhandels von Arzneimitteln enthalten.

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