Anpassung an höhere Mehrwertsteuer: Festbetragsänderung völlig offen

Die Spitzenverbände der Krankenkassen entscheiden am 9. Februar darüber, ob sie als Folge der höheren Mehrwertsteuer ab April dieses Jahres die Festbeträge entsprechend heraufsetzen.

Anpassung an höhere Mehrwertsteuer: Festbetragsänderung völlig offen

Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen, der federführend für den Arzneimittelbereich agiert, wollte zuvor "keine Prognose" abgeben, ob die Festbeträge angepaßt werden oder nicht, ergab eine Anfrage der DAZ Apotheker Zeitung.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 15 auf 16 Prozent betrifft bekanntlich die Arzneimittel, für die der volle Satz gilt. Werden die Festbeträge nicht erhöht und senken die Hersteller die Preise nicht, müte der Patient ab April die zusätzliche Differenz zur Erstattungshöchstgrenze bezahlen. Nach Ansicht von ABDA-Präsident Hans Günter Friese ist dadurch Ärger der Patienten in den Apotheken nicht auszuschlie?en. Er wies unterdessen darauf hin, daß dann rund 6400 häufig verordnete Präparate oberhalb der Grenzen lägen. Schätzungen der Krankenkassen gehen von rund sechs Prozent der Medikamente aus, so daß im Umkehrschlu?ß bei 94 Prozent der Präparate keine zusätzliche Zuzahlung zu den 9, 11 oder 13 DM anfiele. 1993 war die letzte Mehrwertsteuererhöhung auf 15 Prozent bei den Festbeträgen nicht berücksichtigt worden, allerdings hatte es anschließend noch Verbesserungen bei den Insulinen gegeben.

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