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THC in Lebensmitteln: Wie gefährlich ist der Verzehr von Hanfprodukten ?

Hanfbier, Hanflikör, Hanflimonade, Hanfsamenöl, Gebäck aus Hanfprodukten und auch Hanfsamen und daraus hergestellte Lebensmittel - Verkauf und Verzehr dieser Lebensmittel sind in Deutschland völlig legal. Das BgVV empfiehlt allerdings, eine orale Aufnahme von 1 bis 2 µg Tetrahydrocannabinol (THC) pro kg Körpergewicht und Tag nicht zu überschreiten und kündigte die Festsetzung von THC-Höchstmengen für hanfhaltige Lebensmittel an.

Seit April 1996 darf Nutzhanf in Deutschland wieder angebaut werden. Seither werden nicht nur Textilien, sondern auch Lebensmittel aus verschiedenen Teilen der Cannabis sativa non indica hergestellt. Die Zeitschrift „Gastronomie-Report“ lud unter dem Motto „Nix zum Haschen, sondern zum Naschen“ Presse und Prominente bereits zum 1. Hanfessen Deutschlands ein. Hanfmenüs und Hanfwochen ließen im Anschluss daran auch Normalsterbliche in den Genuss der außergewöhnlichen Gerichte kommen. Auch der Handel bietet mittlerweile eine Reihe hanfhaltiger Lebensmittel an. Sie alle haben eines gemeinsam: sie weisen einen minimalen THC-Gehalt auf. 

Auch wenn sich nach dem Verzehr selbst größerer Mengen dieser Produkte kein Marihuana-Rausch einstellt, werden doch die Stimmen, die eine gesundheitliche Gefährdung durch hanfhaltige Lebensmittel anmahnen, immer lauter. So kam es beispielsweise im Februar 1997 in der Schweiz nach dem Genuss von mit Hanföl zubereitetem Salat zu THC-Intoxikationen. Wie die „Ärzte-Zeitung“ damals berichtete, litten die Patienten an Magen-Darm-Beschwerden und Wahrnehmungsstörungen. Das verwendete Hanföl enthielt rund 20 mg THC pro Esslöffel. 

Wie das BgVV mitteilte, werden nach oraler Aufnahme von THC Wirkungen auf das zentrale Nervensystem bereits bei einer Dosis von 2,5 mg THC/Tag und Wirkungen auf das Herz-Kreislauf-System bei etwa 12 mg THC/Tag beobachtet. Das entspricht bei einem Körpergewicht von 60 kg einer Aufnahme von etwa 40 µg THC/kg Körpergewicht und Tag. Unerwünschte Wirkungen nach oraler THC-Aufnahme, so das Amt, sind u.a. Schwindel, Schlaflosigkeit, Euphorie, Übelkeit, Angstgefühle und Bewusstseinsstörungen. Auch Wechselwirkungen von THC mit Alkohol und zahlreichen zentralnervös wirkenden Medikamenten seien bekannt. Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes und unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabstandes empfiehlt das BgVV daher, eine tägliche THC-Aufnahme von 1-2 µg/kg Körpergewicht nicht zu überschreiten. Diese Empfehlung wurde gemeinsam mit der Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Bewertung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Lebensmitteln (SKLM) erarbeitet. 

Erste stichprobenartige Untersuchungen hanfhaltiger Lebensmittel in Deutschland hätten gezeigt, so das BgVV weiter, dass es vor allem durch den Verzehr von Hanfsamen und daraus hergestelltem Öl zu Aufnahmemengen über der empfohlenen tolerierbaren Dosis von 1-2 µg/kg Körpergewicht kommen kann. Für hanfhaltige Getränke gab das Amt Entwarnung: Die darin enthaltenen THC-Mengen waren vernachlässigbar gering. 

Grundsätzlich, so das BgVV, müsse auf europäischer Ebene geklärt werden, ob der Einsatz von Hanf in Lebensmitteln überhaupt akzeptiert werden solle. Der Verzehr von Hanf in Lebensmitteln erhöhe möglicherweise die Bereitschaft zum Konsum illegaler Hanfprodukte wie Haschisch und Marihuana, gab auch das United Nations International Narcotics Control Board zu bedenken.

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