DAZ aktuell

Betriebskrankenkassen: Kostenlose Voranschläge

Zahnärzte müssen ihren Patienten vor Behandlungen einen kostenlosen Heil- und Kostenplan erstellen, vertreten die Betriebskrankenkassen.

Der Kostenvoranschlag sei auch dann kostenlos, wenn die Versicherten die Behandlung bei einem anderen Zahnarzt vornehmen lassen. Dies habe der Bundesgesundheitsminister unmißverständlich klargestellt, so eine Mitteilung des BKK-Bundesverbands.
Die Betriebskrankenkassen raten dazu, sich vor einer Behandlung in jedem Fall einen Kostenvoranschlag geben zu lassen und ihn der Kasse vorzulegen. Im Zweifel könnten weitere Voranschläge eingeholt werden. Wegen der bestehenden Preisunterschiede sollten die Patienten Zahnarzt oder Kasse nach günstigen Labors für zahntechnsiche Leistungen fragen. Mit Blick auf die zweijährige Garantie für Zahnersatz sei eine Aufbewahrung der Zahnarztrechnung ratsam. Die Betriebskrankenkassen erinnern auch daran, daß sich der Festzuschuß zum Zahnersatz um 20 Prozent erhöht, wenn die Zähne einmal pro Jahr untersucht wurden. Bei Jugendlichen, die nach dem 31. Dezember 1978 geboren wurden, dürfen die Kassen demnach nur noch in Ausnahmefällen wie Unfällen oder schweren Erkrankungen Zahnersatz bezuschussen.

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