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Besondere Therapierichtungen: Bundesrat will AMG ändern

Die Bundesländer haben sich einen Antrag aus Hessen zu eigen gemacht, mit dem Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen besser geschützt werden sollen.

Sie forderten auf der Bundesratssitzung am 26. September die Bundesregierung auf, bei einer anstehenden Novellierung des Arzneimittelgesetzes die Anforderung an die Nachzulassung von Naturheilmitteln zu erleichtern und die Besonderheiten dieser Präparate zu berücksichtigen. Allerdings sollten die Änderungen nur für den Bereich der besonderen Therapierichtungen und nicht für alle Altarzneimittel gelten.

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