Gesundheitspolitik

BMG: Neue Ausbildungsordnung für PTA erlassen

Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer hat die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA erlassen. Sie wird am 1. August 1998 in Kraft treten und dann die alten Vorschriften von 1969 ablösen.

Die Änderungswünsche des Bundesrates sind aufgenommen worden. Die Länder hatten sich für die Berücksichtigung schulrechtlicher Vorschriften wie Zeugnisse stark gemacht, da in einigen Regionen die PTA-Ausbildung in Schulgesetzen geregelt sei und in anderen nicht. Darüber hinaus hatten die Länder die Note "ausreichend" für jedes Fach der mündlichen und schriftlichen Prüfung verlangt, was jetzt auch aufgenommen wurde, während der ursprüngliche Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums jeweils ein "mangelhaft" als Ausrutscher erlauben wollte. Nach dem Erlaß der neuen Vorschriften bleibt es bei der zweijährigen Ausbildung, die mit dem Realschulabschluß oder etwas gleichwertigem an einer der 68 staatlichen oder privaten berufsqualifizierenden Schulen begonnen werden kann. Anschließend folgen die sechsmonatige Ausbildung in der Apotheke und die staatliche Prüfung. Neu ist zum Beispiel das Fach "Apothekenpraxis einschließlich EDV" (siehe AZ Nr. 24 vom 9. Juni). Das Ministerium verweist auf die Größe dieses Berufszweigs, inzwischen hätten rund 35.000 PTA gute Berufschancen hauptsächlich in Apotheken und Krankenhausapotheken, aber auch in staatlichen oder industriellen Untersuchungs- und Forschungslaboratorien. Mit dem wissenschaftlichen Fortschritt der Arzneimitteltherapie habe die Apotheke und damit auch der Aufgabenbereich der PTA neue Schwerpunkte erhalten. Das breite Angebot der Fertigarzneimittel erfordere eine bessere Ausbildung in der Arzneimittel- und der apothekenüblichen Warenkunde. Außer zusätzlichen Kenntnissen über EDV-gestützte Arznei-Informationssysteme sei Wissen im Umweltschutz beim Umgang mit Arzneimitteln und Gefahrstoffen nötig, welches mit der neuen Ausbildung vermittelt werde.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.