DAZ aktuell

Arzneimittelpreisverordnung: Das ABDA-Modell der Kappung

Diskutiert wird das Modell, zur Kompensation der gekappten Gewinnspannen bei den hochpreisigen Arzneimitteln die Rezepturzuschläge zu erhöhen und den fünfprozentigen Kassenzwangsrabatt auf die Zuzahlungen der Versicherten zu streichen.

Auf einer Euroforum-Veranstaltung am 8. September in Neuss stellte Professor Rainer Braun, Geschäftsführer beim Apothekendachverband ABDA, den derzeit diskutierten Vorschlag der Apotheker vor. Seinen Worten zufolge muß die Lösung einkommensneutral für die Apotheken verlaufen. Würden die Spannen bei den sehr teuren Medikamenten gesenkt, müsse dies kompensiert werden. Dabei sei von der Kappung lediglich rund ein Prozent der abgegebenen Packungen betroffen. Die Absenkung im hochpreisigen Bereich bewirke bei den Apotheken Ertragseinbußen in Höhe von 250 Millionen Mark (dies wäre der Betrag, den die Kassen sparen). Demnach sollen ab einem Apothekeneinkaufspreis von 150 DM neue, degressiv angelegte Stufen mit 25 und 20prozentigen Aufschlägen eingeführt werden. Bei Preisen oberhalb von (gerundet) 1786 Mark soll der Apothekenaufschlag begrenzt werden auf letztendlich 250 Mark Rohertrag. Dieser Betrag ergibt sich, wenn zunächst auf den Aufschlag rund 5,3 Prozent aufgeschlagen werden zum Ausgleich des fünfprozentigen Kassenzwangsrabattes, der anschließend abgezogen werden muß. Die Begrenzung auf 250 Mark Rohertrag wird unter anderem vom Apothekerverband Nordrhein heftig kritisiert, der eine solche Fixierung wegen der künftigen zu erwartenden Preisentwicklung bei den Medikamenten für die Apotheken als gefährlich ansieht. Professor Braun hob hervor, daß mit der ABDA-Konzeption das Problem hochpreisiger Arzneimittel aus der Welt zu schaffen sei, was die Berechnungen für den Apothekenverkaufspreis zeige. Er verwies auf die Ersparnis zum Beispiel bei Ceredase, das mit einem Einkaufspreis von 73400 Mark seit längerem als Paradebeispiel eines hochpreisigen Arzneimittels herangezogen wird, wobei nach Industrieangaben allerdings nur 200 Verordnungen pro Jahr getätigt werden. Bei diesem Präparat ergebe sich bei der Spannenabsenkung ein Verkaufspreis von 89.155,13 Mark im Vergleich zu 109.733 Mark nach der bisherigen Preisverordnung (jeweils inklusive Mehrwertsteuer). Würde die AMPreisV wie vorgeschlagen geändert, sparten die Kassen 20.577,87 Mark pro Ceredase-Verordnung, so der ABDA-Geschäftsführer. Die Kompensation für die Apotheken sollte durch den Wegfall des Kassenrabattes auf die Zuzahlungen der Patienten erfolgen. Ausgehend von einer Patientenzuzahlung in Höhe von fünf Milliarden Mark pro Jahr resultiere daraus ein Rabatt von 250 Millionen Mark zur Kompensation der Einbußen durch Spannenkürzung und Rohertragskappung. Braun plädierte darüber hinaus erneut für die festbetragsgruppenspezifischen Festzuschläge (FF), mit deren Hilfe die Apotheker besser in die Budgetsteuerung der Ärzte eingebunden und so die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung besser den Vorgaben angepaßt werden könnten. Da die FFs nur bei der Honorarbildung auf der Apothekerstufe eingriffen, bleibe der Herstellerabgabepreis unverändert. Für die GKV sei die Umstellung kostenneutral, für die Apotheken ertragsneutral. Da die Höhe der FFs an den Festbetrag gekoppelt sei und mit dessen Höhe sinken oder steigen würden, seien die Apotheker nicht von Risiken des Marktes abgekoppelt, was fälschlicherweise diesem Modell unterstellt werde, so Braun. Seiner Ansicht zieht auch das Gegenargument der Unübersichtlichkeit nicht, 4200 FFs würden immerhin rund 16.000 Einzelaufschläge ersetzen.

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