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Festbeträge: Neues Anhörungsverfahren

Im Zuge einer neuen Festbetragsrunde erfassen die Krankenkassen bei Chromoglicinsäure erstmals orale Darreichungsformen wie Kapseln oder Beutel.

Sie schlagen zudem in der Stufe 1 ( Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) für weitere neun Wirkstoffe erstmals Festbeträge vor. Hierbei handelt es sich um Cyproteron-Acetat, Estradiolvalerat + Prasteronenantat, Flutamid, Lactulose, Menotropin, Midodrinhydrochlorid, Nachtkerzensamenöl, Selegilin sowie Trospiumchlorid. Darüber hinaus werden in der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbare Wirkstoff) für zwei Gruppen und in der Stufe 3 (vergleichbare therapeutische Wirkung) für fünf Gruppen erstmals Erstattungshöchstgrenzen vorgeschlagen. Insgesamt schätzen die Krankenkassen das Einsparvolumen der neuen Festbetragsrunde, die am 1. Januar 1998 in Kraft treten soll, auf 96 Millionen Mark.

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