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Krankenversicherung: BKK für Heilberufe

Die Betriebskrankenkasse, die aus der Nordstern-Versicherung hervorgegangen ist, öffnete sich im vergangenen Jahr für alle Personen, für die GKV-Versicherungspflicht besteht bzw. die sich freiwillig in der GKV versichern möchten.

Bereits im ersten Halbjahr sind der BKK für Heilberufe nach eigenen Angaben 11000 neue Mitglieder beigetreten, so daß mittlerweile rund 13500 bei dieser Krankenkasse versichert sind, 90% davon aus Heilberufen. Wie diese Krankenversicherung weiter mitteilt, habe man im ersten Quartal des Jahres 1997 einen Einnahmeüberschuß von 400 000 DM erwirtschaftet. Der Beitragssatz der BKK für Heilberufe liegt seit dem 1. Juli 1996 bei 11,9%. Dieser Beitragssatz soll nach Angaben der BKK für Heilberufe voraussichtlich in das Geschäftsjahr 1998 übernommen werden. Eine BKK-Kurzinformation weist auch auf die Möglichkeit eines Krankenkassenwechsels hin. Danach gilt für alle Pflichtversicherten ein allgemeines Kündigungsrecht. Ein Mitgliedschaftswechsel von der bisherigen Kasse müßte bis zum 30. September mit Wirkung zum 31. Dezember erklärt werden. Bei der neu auserwählten Kasse müßte die Mitgliedschaft spätestens bis zum 30. Dezember mit Wirkung zum 1. Januar beantragt werden. Wie die BKK für Heilberufe vorrechnet bringt beispielsweise ein Wechsel von einer Ersatzkasse zu dieser BKK eine monatliche Nettoersparnis von durchschnittlich 35 DM, je nach Gehaltshöhe bis über 60 DM. Auch der Arbeitgeber spart in gleicher Höhe Lohnzusatzkosten. Wer sich für die BKK für Heilberufe interessiert, erhält Info-Material unter: BKK für Heilberufe, Postfach 10 15 25, 40006 Düsseldorf.

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