DAZ aktuell

40%: Ausschüttung an Ärzte

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in Hessen haben eine Vereinbarung geschlossen, wonach die im Rahmen von Qualitätszirkeln erzielten Einsparungen bei den Arzneiverordnungen zu 40% an die beteiligten Ärzte ausgeschüttet werden sollen.

Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen strebt eine Neufassung der Arzneimittel-Richtlinien an; der jetzt bekannt gewordene Entwurf sieht weitere Verordnungseinschränkungen und die Realisierung von Wirtschaftlichkeitsreserven vor. Schließlich haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die GKV-Spitzenverbände auf den Entwurf einer Bundesempfehlung über die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Verordnungen von Arzneimitteln und Heilmitteln auf der Grundlage von Richtgrößen ab 1998 verständigt. Ziel der Vereinbarung ist es, "zu einer Optimierung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Pharmakotherapie beizutragen". Dazu soll mit Hilfe des von der AOK entwickelten Computerprogramms pharmpro den an Qualitätszirkeln teilnehmenden Ärzten ihr Verordnungsverhalten transparent gemacht werden. Dem Arzt sollen gezielt Informationen zu einer rationalen und rationellen Pharmakotherapie zur Verfügung gestellt werden. Weiter sind sich die Vertragsparteien einig, daß Möglichkeiten geschaffen werden sollen, um im Rahmen von Qualitätszirkeln Ärzte für den entstehenden Mehraufwand bei der Analyse und Optimierung ihres Verordnungsverhaltens zu entschädigen.

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