GKV-Chipkarte: Kein Beweis für Hopping und Shopping

Die Krankenversicherungskarte (Chipkarte) verführt die Versicherten zum "Ärzte-Hopping" und "Ärzte-Shopping". GKV-Versicherte würden mit der Chipkarte von Arzt zu Arzt gehen und würden dadurch Mehruntersuchungen und Mehrverordnungen auslösen.

GKV-Chipkarte: Kein Beweis für Hopping und Shopping

Diese Behauptung nahm das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) zum Anlaß, im vertragsärztlichen Bereich Veränderungen der Behandlungsfallzahlen und des Leistungsvolumens vor dem Hintergrund der Einführung der Krankenversichertenkarte und der deutlich erhöhten Arztdichte zu analysieren. Das Ergebnis der Analyse: Behauptungen eines (nennenswerten) "Ärzte-Hopping" und "Ärzte-Shopping" der Versicherten, begründet durch die KV-Karte, fehlt bis heute der "empirische Nachweis", so heißt es in der AOK-Zeitschrift "DOK" vom 1. August 1997. Es gebe keine Belege dafür, daß die Krankenversichertenkarte zu einer übermäßigen Ausweitung der Behandlungsfallzahlen bei niedergelassenen Ärzten führe. Auch eine übermäßige Ausweitung des Leistungsbedarfs bei niedergelassenen Ärzten sei nach Einführung der Chipkarte nicht festzustellen, ebenso wenig wie eine Ausweitung der Arzneiverordnungen niedergelassener Ärzte. "Unwahrscheinlich" sei daher, daß zwecks Erhalt gewünschter Arzneimittel Ärzte-Hopping betrieben werde. Allenfalls gebe es exakte Belege dafür, daß Fachärzte, durch die Chipkarte verursacht, deutlich mehr Original- und deutlich weniger Überweisungsscheine abrechneten. Hinter einer solchen Entwicklung, so vermutet das WIdO, dürfte ein verändertes Inanspruchnahmeverhalten bei den Versicherten und ein verändertes Überweisungs- und Abrechnungsverhalten bei den Ärzten stehen.

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