DAZ aktuell

BPI: Rechtswidrige Listen

Die Spitzen der Krankenkassen und Ärzteschaft auf der Bundesebene haben einen Entwurf zu Richtgrößen, die per Gesetz die Arzneimittelbudgets ablösen sollen, vorgelegt, der eine Gliederung nach Indikationen und Wirkstoffgruppen vorsieht.

Darüber hinaus haben sie sich auf eine Liste von Wirkstoffen geeinigt, die von den neuen Prüfgrenzen ganz ausgenommen sein sollen. Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) hat den Entwurf als rechtswidrig scharf kritisiert . Am 8. August soll der Länderausschuß der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) über das Konzept, das erhebliche Auswirkungen auf die ärztliche Verschreibungspraxis haben dürfte, entscheiden.

Das seit Juli geltende 2. Neuordnungsgesetz (2. NOG) schreibt die Ablösung der Arzneibudgets durch Richtgrößen vor, ein Instrument der Wirtschaftlichkeitsprüfung, was voraussichtlich erst im kommenden Jahr realisiert werden kann. Die noch nicht beschlossene Empfehlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverbände der gesetzlichen Kassen geht von indikationsbezogenen Werten aus. Basis sollen die Apothekenabgabepreise sein, dies bedeutet, daß Zuzahlungen der Patienten und der Kassenrabatt nicht berücksichtigt würden. Nach Ansicht des Pharmaverbandes ist das Konzept nicht durch das Gesetz gedeckt. Das NOG sehe Richtgrößen, bei deren Überschreitung die Ärzte ihre Verordnungen ab einer bestimmten Grenze rechtfertigen müssen, nur differenziert nach Arztgruppen vor. BPI - Geschäftsführer Peter Dewein forderte den Bundesgesundheitsminister auf, die "rechtswidrigen Aktivitäten" der Kassen und KBV zu stoppen.

Brisant: Arzneilisten

Dewein wandte sich am 30.7. vor Journalisten in Bonn darüber hinaus vehement gegen die ebenfalls im Entwurf der Bundesempfehlung vorgesehenen Präparatelisten der Ausnahmen. Ärzte und Kassen wollen demnach die Präparate ganz herausnehmen (siehe Kasten), bei denen eine unwirtschaftliche Verordnungsweise ausgeschlossen wird. Darüber hinaus werden die Wirkstoffe bei Praxisbesonderheiten, für die keine Richtgrößen gelten sollen, in einem Katalog aufgeführt. Als "Praxisbesonderheit" zählt zum Beispiel die Behandlung vieler AIDS- oder Krebspatienten. Angesichts der Ablehnung jeglicher Positivlisten durch die Koalitionsgesundheitspolitiker bis hin zu Horst Seehofer sind diese Arzneilisten für Dewein "eine Verhöhnung des Gesetzes". Er hält sie zudem für kontraproduktiv, da jede Liste bereits bei ihrem Erscheinen überholt sei und Arzneimittel ausgrenze. Laut BPI fehlen in der Zusammenstellung der Medikamente, die die Ärzte dann verordnen könnten, ohne ihre Richtgrößen zu belasten, beispielsweise die Interferone. Nach Ansicht des BPI reicht die Einteilung lediglich in Arztgruppen, Altersklassen der Patienten sowie der Indikationen, die als Praxisbesonderheit gelten. Dies erhalte die Möglichkeit der individuellen Therapie der Kranken. Die Vorschläge der KBV und Kassenverbände zu einer intensiven Pharmakotherapieberatung der Mediziner hat Dewein dagegen ausdrücklich begrüßt.

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