Krankenkassen: Verlangen korrekte Verordnung

Mit dem Hinweis darauf, daß die Versicherten inzwischen jedes fünfte Arzneimittel selbst bezahlen, fordern die Spitzenverbände der Krankenkassen in einer Erklärung eine korrekte Verordnung und Datenübermittlung.

Krankenkassen: Verlangen korrekte Verordnung

Mit Besorgnis beobachten die Krankenkassen Aufforderungen an die Ärzte, Arzneimittel mit Abgabepreisen unterhalb der neuen Zuzahlungsgrenzen nach dem 2. GKV-Neuordnungsgesetz auf Privatrezept zu verordnen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen weisen ausdrücklich darauf hin, daß auch diese Arzneimittel zur vertragsärztlichen Versorgung zählen und folglich auf Kassenrezept zu verordnen sind. Die Krankenkassen werden Vertragsverstößen gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen nachgehen.

Darüber hinaus sehen sich auch Apotheker veranlaßt, von Ärzten ordnungsgemäß ausgestellte Kassenrezepte unterhalb der Zuzahlungsgrenzen nicht mehr an die Krankenkassen weiterzuleiten. Es werden dadurch finanzielle Einbußen befürchtet. Der Deutsche Apothekerverband hat seinerseits bereits darauf hingewiesen, daß die Apotheken gesetzlich dazu verpflichtet sind, auch die sog. Null-Rezepte an die Krankenkassen weiterzuleiten

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