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Faltblatt: Die Barmer klärt auf

Auch die Barmer Ersatzkasse hält Aufklärungsfaltblätter bereit, anhand derer die Versicherten die neuen Zuzahlungsbestimmungen entnehmen können.

Das übersichtlich gestaltete Faltblatt klärt über die ab 1. Juli 1997 geltenden Zuzahlungen, aber auch die Ausnahmeregelungen wie z.B. vollständige Befreiung von allen Zuzahlungen und teilweisen Befreiung auf. Ausführlich wird der Versicherte darauf hingewiesen, auch alle Belege zu sammeln und die Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Heilmitteln und Fahrtkosten in ein Nachweisheft einzutragen. Die Faltblätter liegen in den Geschäftsstellen der Barmer Ersatzkasse aus. Sie können auch angefordert werden bei der Barmer Ersatzkasse Hauptverwaltung, Untere Lichtenplatzstr. 100-102, 42289 Wuppertal. Tel. (0202)5680.

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