DAZ aktuell

Broschüre: Zur Zuzahlung in Bayern

Da die Kassen - wohl aufgrund ihrer Interessenlage - bisher kaum über die gesetzliche Möglichkeit der Befreiung von der Zuzahlung informiert haben, sehen sich die Apotheker veranlaßt, diese Aufgabe zu übernehmen.

In einer Pressekonferenz am 4. Juli 1997 im Apothekerhaus in München wurde eine Broschüre vorgestellt, die Kammer und Verband zusammen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit erstellt haben. Die zuständige Staatsministerin, Frau Barbara Stamm, war zur Pressekonferenz ebenso anwesend wie Kammerpräsident Dr. H. Vogel und Verbandsvorsitzender Gerhard Reichert. Statt ihrer Beratungs- und Informationspflicht über Einnahme, Wirkung und Nebenwirkung nachzukommen, sind die Apotheken seit dem 1. Juli gezwungen, ihren Kunden die um 5 DM erhöhten Zuzahlungen plausibel zu machen und über Möglichkeiten der Befreiung von der Zuzahlung zu informieren, eine Aufgabe, die eigentlich den Kassen zukäme. Damit steht doch wieder das Arzneimittel im Brennpunkt der dritten Stufe der Gesundheitsreform, auch wenn letztere die Apotheken nicht betrifft. Aus der Einsicht heraus, daß Unkenntnis über Möglichkeiten der Nichtzahlung dazu führt, daß Rezepte nicht eingelöst werden und so Krankheiten verschlimmert oder nicht geheilt werden, hat das zuständige bayerische Ministerium die Apotheker bei der Erstellung einer Broschüre "Zuzahlung - gehts auch ohne?" unterstützt. Die Broschüren liegen in allen bayerischen Apotheken seit Ende Juni auf. Für den Inhalt ist Dr. Stefan Weber, Geschäftsführer des Bayerischen Apothekerverbandes, verantwortlic

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