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ABDA: "Alle Rezepte weiterleiten"

Die Apotheker müssen an die Rechenzentren alle Rezepte weiterleiten, auch wenn ein Patient ein verordnetes Arzneimittel vollständig bezahlt hat. "Die Apotheker verhalten sich vertragstreu und gesetzeskonform", so ABDA-Geschäftsführer Dr. Paul Hoffacker.

Die Apotheker seien wiederholt informiert worden, daß sie Kassenrezepte, deren Wert der Verordnungen unterhalb der Zuzahlung liegt, so daß der Patient das Präparat vollständig zahlt, nicht wegwerfen. "Das sind Urkunden", so Hoffacker dazu. In einem Bericht der Zeitung "Welt" vom 3. Juli hatte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands die Pharmazeuten davor gewarnt, "auf in der Branche lautgewordene Empfehlungen hereinzufallen", Kassenrezepte mit der sogenannten Null-Kennung wegzuwerfen. Die Rezepte, bei denen wegen des niedrigen Preises der Versicherte voll bezahlt, nicht weiterzuleiten, wäre "Betrug", so Dr. Hans Jürgen Ahrens. Die Krankenkassen befürchten anderenfalls negative Auswirkungen auf ihre Arzneistatistiken. Hoffacker bestätigte die Auffassung des AOK-Chefs. Er wies zudem darauf hin, daß das Wegwerfen von Rezepten, das nicht rechtens sei, ohnehin auffallen würde, dann nämlich, wenn sich Patienten die Zuzahlung quittieren lassen und sich Abweichungen mit den bei den Rechenzentren eingereichten Rezepten ergäben.

KBV: Kassenrezepte ausstellen

Unterdessen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung Meldungen zurückgewiesen, Ärzte würden Arzneimittel, deren Preis unterhalb des Selbstbehalts liege, auf Privatrezepten verordnen, um das Budget zu schonen. Die Mediziner müßten die medizinisch indizierten Verschreibungen für gesetzlich Krankenversicherte grundsätzlich auf Kassenrezepten ausstellen, hieß es auf Anfrage der AZ bei der KBV in Köln. Die Rezepte, deren Verschreibungen der Versicherte vollständig selbst bezahle, würden das Arzneimittelbudget nicht belasten.

AMPreisV

Die Gespräche zwischen der ABDA und dem Bundeswirtschafts- und Gesundheitsministerium über eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung laufen noch. ABDA-Geschäftsführer Hoffacker bestätigte, daß es um die Kappung hochpreisiger Arzneimittel geht. Für die notwendige Kompensation dafür seien mehrere Varianten denkbar. Mit Blick auf die laufenden Gespräche wollte Hoffacker nur bestätigen, daß es Anliegen der ABDA sei, den Kassenzwangsrabatt auf die Zuzahlungen der Patienten wegzubekommen. Darüber hinaus sind auch höhere Vergütungen für Rezepturen oder Nachtdienste (AZ Nr. 27 vom 30.6.) im Gespräch. Offenkundig ist damit die ursprünglich von der ABDA angestrebte Drehung der Spannen, die als Kompensation für die Kappung im hochpreisigen Bereich die Anhebung im niedrigpreisigen Sektor vorgesehen hatte, vom Tisch.

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