DAZ aktuell

Nachzulassung: Kein Rückschluß auf Wirksamkeit

Der derzeitige Stand der Nachzulassung erlaubt keinen Rückschluß auf Unwirksamkeit oder Unbedenklichkeit der Präparate.

Daher plant die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine Veröffentlichung der betreffenden Arzneimittel, sagte die parlamentarische Staatssekretärin Dr. Sabine Bergmann-Pohl am 25. Juni im Bundestag. Der SPD-Abgeordnete Horst Schmidbauer hatte zuvor wissen wollen, warum das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Berlin ein Verzeichnis derjenigen Präparate, deren Nachzulassungsanträge voraussichtlich zurückgewiesen werden, nicht veröffentliche (siehe AZ Nr. 25 vom 16.6.). Die Staatssekretärin verwies in ihrer Antwort darauf, daß die Unternehmen aus unterschiedlichen Gründen ihre Nachzulassungsanträge zurücknehmen, beispielsweise weil bestimmte Medikamente nicht genügend abverkauft werden können. Der Hintergrund: Die Firmen können noch bis 1999 Anträge auf Nachzulassung stellen oder die Abverkaufsfrist für Altarzneimittel bis 2005 nutzen. Wie Bergmann-Pohl sagte, kann von dem Bearbeitungsstand - derzeit 18.000 Anträge - nicht darauf geschlossen werden, ob die Präparate unwirksam oder unbedenklich seien. Es nütze dem Verbraucher nichts, wenn zum Beispiel die Namen der Hersteller veröffentlicht würden, die unvollständige Nachzulassungsanträge gestellt hätten. Die Bundesregierung wolle eine Liste erst dann veröffentlichen, wenn definitiv bekannt sei, wieviele Hersteller Anträge gestellt haben.

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