Prisma

Haifit: Ein Lebensmittel

Bei Haifit handelt es sich nach Auffassung des 25. Senats eindeutig um ein Lebensmittel und nicht um ein Arzneimittel.

Die Regierung von Oberbayern hatte den Vertrieb des Produktes "Haifit" der Fa. Medisana in Starnberg (auf Betreiben des Apothekers Huesmann) für mehrere Monate untersagt. Vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mußte sich die Behörde nunmehr bescheinigen lassen, daß die von ihr vertretene Rechtsauffassung unhaltbar ist, da es sich bei Haifit um ein Lebensmittel und nicht um ein Arzneimittel handelt. Das Regierungspräsidium Oberbayerns war aufgrund zahlreicher Presseveröffentlichungen über das Produkt trotz der klaren Rechtslage vor Erlaß der Entscheidung nicht zu einem Einlenken bereit. Spektakuläre Diffamierungsaktionen gegen Haifit - wie die des Apothekers Huesmann aus Marburg - entbehrten allerdings von Anfang an jeder rechtlichen Grundlage, so der Anwalt der klagenden Haifit-Firma Medisana. Das OLG München hat Dr. Huesmann bereits verurteilt, seine unsachliche und diffamierende Schmähkritik unter Androhung einer Ordnungsstrafe von 500000,- DM/ersatzweise Haft, zu unterlass

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