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London: Zulassungsverfahren

Im Rahmen des zentralen europäischen Zulassungsverfahrens müssen die Gutachten, die die Arzneimittelausschüsse verabschieden, der Europäischen Kommission zur anschließenden Erteilung der Zulassung in allen Amtssprachen der EU vorgelegt werden.

Hierzu müssen die Unternehmen die relevanten Texte aus dem Englischen übersetzen lassen, was, so die bisherigen Erfahrungen, scheinbar große Probleme bereitet. Ein Diagnostikum zum Beispiel war danach statt von prädiktischem von "prophetischem" Wert. Eine parenteral anzuwendende Lösung sollte nach der Übersetzung "von den Eltern" angewendet werden, und ein Antikörper soll, statt eine hohe Bindungsaffinität zu haben, "mit viel Enthusiasmus" binden könn

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