DAZ aktuell

Niedersachsen: Aut idem soll sparen helfen

Der Landesapothekerverband Niedersachsen berät zur Zeit über eine Ergänzungsvereinbarung über die Auswahl preisgünstiger Arzneimittel zum Arznei-Liefervertrag in Niedersachsen.

Wir berichteten hierüber bereits in unserer Montagsausgabe vom 16. Juni 1997. Leider hatten sich in diesem ersten Bericht, der auf der Grundlage von Informantenhinweisen entstanden ist, falsche Interpretationen hinsichtlich der Auswahlkriterien von Arzneimitteln eingeschlichen. Auch in der in der letzten Ausgabe vom 23. Juni veröffentlichten Korrektur waren noch Ungereimtheiten enthalten. Wir möchten an dieser Stelle daher die vom Landesapothekerverband Niedersachsen autorisierte Berechnung der Auswahlbeispiele vorstellen und bitten, die Rechenfehler zu entschuldigen. Die Ergänzungsvereinbarung des Landesapothekerverbands Niedersachsen beruht auf der Erkenntnis, daß der Rahmenvertrag nach § 129 SGB V bisher nicht zu einer erhöhten Zahl von Aut-idem-Verordnungen geführt habe. Mit einer Ergänzungsvereinbarung soll den Krankenkassen und den Ärzten nahegelegt werden, den Apotheker häufiger dazu zu ermächtigen, ein preisgünstiges Fertigarzneimittel auszuwählen. Und das versteht der Vertrag unter preisgünstig: 1. Die fünf Fertigarzneimittel mit dem niedrigsten Apothekenabgabepreis innerhalb einer Gruppe und 2. alle weiteren Fertigarzneimittel, deren Apothekenabgabepreis im unteren Drittel des Preisspektrums zwischen dem niedrigsten und höchsten Apothekenabgabepreis in der Gruppe liegen. Zu einer Gruppe, so heißt es in einer Erläuterung zur Ergänzungsvereinbarung, gehören alle die Fertigarzneimittel, die bei gleicher Zusammensetzung, Wirkstoffstärke, Packungsgröße und in vergleichbarer Darreichungsform von verschiedenen Herstellern angeboten werden. Dem Apotheker stehen danach immer mindestens fünf Fertigarzneimittel zur Auswahl. Sind in einer Gruppe mehr als fünf Fertigarzneimittel im unteren Drittel angesiedelt, gehören alle weiteren, das heißt auch das sechste, siebte, achte usw., zum Auswahlbereich, sofern sie sich im unteren Drittel des Preisspektrums befinden. Wenn in einer Gruppe, so heißt es in den Erläuterungen weiter, lediglich drei Arzneimittel angeboten werden, zählen sie alle zum Auswahlbereich, da sie zu den fünf Fertigarzneimitteln mit dem niedrigsten Apothekenabgabepreis in einer Gruppe gehören. Bei kleinen Gruppen greift tendenziell die Bedingung die "unteren fünf" und bei großen Gruppen das "untere Drittel". Der Landesapothekerverband zieht daraus das Fazit, daß der Apotheker immer einen genügend großen Auswahlbereich hat, um die Versorgung mit qualitativ hochwertigen und verfügbaren Arzneimitteln sicherstellen zu können. Aufgabe des LAV wird es sein, eine Statistik zu liefern, aus der hervorgeht, inwieweit das "Aut idem" durch die Ärzte genutzt wird. Außerdem wird der LAV gesondert Daten und Images der Verordnungsblätter übermitteln, bei denen das Aut idem fett angekreuzt ist. Auch für den Fall, daß der Patient die Substitution in der Apotheke ablehnt, ist Vorsorge getroffen: In diesen Einzelfällen erhält der Apotheker nach Rücksprache mit dem Arzt die Möglichkeit, die Originalverordnung auszuhändigen. Um die beabsichtigte Ergänzungsvereinbarung zu verdeutlichen, soll hier noch einmal die korrigierte und berichtigte Tabelle veröffentlicht werden, aus der ersichtlich wird, in welchem Auswahlspektrum der Apotheker sich bewegen darf. Der Landesapothekerverband geht davon aus, daß es je nach Einzelfall zu Reduktionen, aber auch zu Steigerungen des Apothekenrohertrages kommen wird. Zu berücksichtigen sei, daß unter den Bedingungen der Vereinbarung ein optimierter Einkauf und eine Lagerwertminimierung ermöglicht wer

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