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PTA-Ausbildung: Änderungswünsche

Zwei Ausschüsse des Bundesrates haben der Länderkammer Änderungen zur PTA-Ausbildungsverordnung vorgeschlagen, deren Aktualisierung das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor kurzem vorgelegt hatte.

Das Plenum der Länderkammer wird am 4. Juli über die Korrekturwünsche an einzelnen Details zur BMG-Fassung entscheiden (AZ Nr. 24 vom 9. Juni). Der Kulturausschuß des Bundesrates schlägt mehrere formale Änderungen vor, die die Anwendung schulrechtlicher Vorschriften wie Zeugnisse berücksichtigen. Dies sei notwendig, da in einigen Bundesländern die Ausbildung von PTA in Schulgesetzen geregelt sei und in anderen nicht. Der Gesundheitsausschuß plädiert dafür, nur diejenigen Praktikanten zur Prüfung zuzulassen, die die geforderte sechsmonatige praktische Ausbildung in der Apotheke "erfolgreich" absolviert haben, was der Apothekenleiter einschätzen solle. Das BMG hatte in seiner Verordnungsfassung lediglich die regelmäßige Teilnahme gefordert. Darüber hinaus wird eine flexiblere Bestimmung für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses empfohlen. Für diese Position hat das BMG einen im öffentlichen Gesundheitsdienst der Behörde beschäftigten Apotheker oder einen ehrenamtlichen Pharmazierat vorgesehen. Der Gesundheitsausschuß des Bundesrates schlägt der Länderkammer vor, dies auf einen von der Behörde Beauftragten auszudehnen. Dies sei angesichts knapper werdender Personalressourcen notwendig. Darüber hinaus soll die Anhörung der Landesapothekerkammern vor der Bestellung der Fachprüfer gestrichen werden, da die Behörden für die Nennung der Mitglieder des Prüfungsausschusses zuständig seien. Eine lediglich informelle Anhörung der Kammern zöge nur zusätzlichen Abstimmungsbedarf nach sich, so die Begründung.

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