DAZ aktuell

BPI: Brisante Strukturverträge

Auf Gefahren durch die neuen Strukturverträge des 2. NOG für den Arzneimittelsektor hat Prof. H. R. Vogel hingewiesen. Der Vorsitzende des Bundesverbands der pharmazeutischen Industrie (BPI) nannte Äußerungen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) dazu "milde Beruhigungspillen".

Nach Ansicht im Hause Seehofer dürfen die neuen Strukturverträge geltendes Recht nicht aushebeln, den Leistungsumfang der Kassen nicht ändern (siehe AZ Nr. 21 vom 19. Mai). Auf der Hauptversammlung des BPI am 17. Juni in Bonn befürchtete Verbandschef Vogel trotzdem negative Entwicklungen für den Pharmabereich wie zum Beispiel Positivlisten. Die Selbstverwaltung aus Ärzten und Kassen könnte dies über Strukturverträge einführen und so den Willen des Gesetzgebers umgehen. De facto bedeute das 2. Neuordnungsgesetz einen einseitigen Machtzuwachs von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen, kumuliert im Bundesausschuß der Ärzte und Kassen. Pharmaindustrie und Apotheker hätten hinzunehmen, was dort zu Festbeträgen, Arzneimittelrichtlinien oder Bundesrahmenverträgen entschieden werde, so die Kritik des Verbandsvorsitzenden. Er begrüßte dagegen die künftige Ablösung der Arzneimittelbudgets durch arztspezifische Richtgrößen. Dadurch könnten Arzneimittel-Rationierungen vermieden werden. Vogel plädierte in diesem Zusammenhang für einfache Instrumente, wenige Richtgrößen, gestaffelt nach Altersgruppen seien ausreichend, ansonsten seien diese Instrumente in der Praxis nicht umsetzbar. Positiv sei auch, daß das Arzneimittelangebot nicht ausgedünnt werde. Der BPI, der vorwiegend mittelständische Firmen vertritt, will nach eigenen Angaben verstärkt auf Biotechnologie setzen. Neugegründete Unternehmen müßten lediglich einen reduzierten Beitrag zahlen, wenn sie sich etwa auf Auftragsforschung in diesem Bereich spezialisierten oder noch keine marktreifen Arzneimittel produzierten. Darüber hinaus sei im März diesen Jahres eine Fachabteilung Biotechnologie beim Verband eingerichtet worden. Zu den wirtschaftlichen Daten des BPI siehe AZ Nr. 21 vom 19. Mai

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