Arzneimittel und Therapie

Indikationsimpfung: Gegen Tetanus und Tollwut

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat in ihren jüngsten Impfempfehlungen vom März 1997 u.a. differenzierte Ausführungen zu den Indikationsimpfungen gegen Tetanus und Tollwut gemacht.

Tetanus

Mit dem Ziel, dem praktisch tätigen Arzt die Tetanus-Prophylaxe im Verletzungsfall so verständlich wie möglich und einheitlich nahezubringen, wurden die bisherigen STIKO-Empfehlungen in Inhalt und Form den Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer angeglichen. Statt monovalentem Tetanus-Impfstoff sollte grundsätzlich bivalenter Diphtherie-Tetanus-Impfstoff benutzt werden. Die Tetanus-Immunprophylaxe ist unverzüglich durchzuführen. Fehlende Impfungen der Grundimmunisierung sind danach entsprechend den für die Grundimmunisierung gegebenen Empfehlungen nachzuholen.

Tollwut

Die Tollwut-Immunprophylaxe ist nach Exposition durch ein tollwütiges oder tollwutverdächtiges Tier, gegebenenfalls auch nach Exposition mit einem Impfstoffköder (Tollwutlebendimpfstoff für Füchse) indiziert. Möglicherweise kontaminierte Körperstellen und alle Wunden sind unverzüglich und großzügig mit Seife oder Detergentien zu reinigen, mit Wasser gründlich zu spülen und mit 70%igem Alkohol oder einem Iodpräparat zu behandeln; dies gilt auch bei einer Kontamination mit Impfflüssigkeit eines Impfstoffköders. Bei Expositionsgrad III wird das Tollwut-Immunglobulin soweit möglich in und um die Wunde instilliert und der Rest intramuskulär verabreicht. Wunden sollten möglichst nicht primär genäht werden. Bei erneuter Exposition einer Person, die bereits vorher vollständig mit Tollwut-Zellkulturimpfstoffen geimpft wurde, ist folgendes Vorgehen zu empfehlen:
• Wenn die letzte Impfung weniger als 1 Jahr zurückliegt, je eine Impfung an den Tagen 0 und 3;
• Wenn die letzte Impfung 1 bis 5 Jahre zurückliegt, je eine Impfung an den Tagen 0, 3 und 7;
• Wenn die letzte Impfung mehr als 5 Jahre zurückliegt, vollständige Immunprophylaxe entsprechend dem Grad der Exposition.
• Bei Impfanamnese mit unvollständiger Impfung oder Impfung mit nicht zugelassenen Impfstoffen wird eine vollständige Immunprophylaxe durchgeführt.
• Bei gegebener Indikation ist die Immunprophylaxe unverzüglich durchzuführen; kein Abwarten bis zur Klärung des Infektionsverdachts beim Tier. Wird der Tollwutverdacht beim Tier durch tierärztliche Untersuchung entkräftet, kann die Immunprophylaxe abgebrochen oder als präexpositionelle Impfung weitergeführt werden.
• Zu beachten ist die Überprüfung der Tetanus-Impfdokumentation, bei Notwendigkeit gleichzeitige Tetanus-Immunprophylaxe

Impfempfehlungen

Die Impfempfehlungen der STIKO – veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch-Institutes, Ausgabe 15/97 vom 11. April 1997 – können (nur gegen Einsendung eines adressierten und mit DM 3,– frankierten Rückumschlags für DIN A4) beim Robert Koch-Institut, Postfach 650280, 13302 Berlin, angefordert werden.

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