DAZ aktuell

NOG: Gesundheitsreform endgültig durch

Die Reformgesetze können wie erwartet Anfang Juli in Kraft treten. Der Bundestag hat am 12. Juni mit der Stimmenmehrheit von CDU/CSU und FDP die Einsprüche des Bundesrates gegen das 1. und 2. Neuordnungsgesetz (NOG) der Regierung zurückgewiesen.

Von 660 Abgeordneten des Bundestags stimmten jeweils 342 Parlamentarier mit Ja, jeweils 318 mit Nein. Die zwei Gesetze sehen umfangreiche Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung vor (ausführlich DAZ Nr. 13 vom 27.3.). Das 1. NOG sieht unter anderem die automatische Koppelung von Zuzahlungen der Patienten an Beitragserhöhungen vor. Steigt ein Beitragssatz etwa um 0,1 Prozentpunkte, steigt zugleich die Zuzahlung zu Arzneimitteln und anderem um eine Mark. Erstmals soll die Koppelung drei Monate nach Inkrafttreten des 1. NOG gelten. Im Gegensatz dazu gelten die höheren Selbstbehalte des 2. NOG sofort nach Inkrafttreten, also ab 1. Juli. Dann beträgt die Zuzahlung der Patienten zu Arzneimitteln neun, elf und dreizehn Mark allerdings bei zugleich verbesserten Härtefallregelungen für chronisch Kranke.

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