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Ärzte/Apotheker-Protest: Gegen Budgetierung

Die Krankenkassen geben den niedergelassenen Ärzten die Schuld am Scheitern der Budgetverhandlungen vor wenigen Tagen in Mecklenburg-Vorpommern.

Mehrere tausend Mediziner mit ihren Mitarbeitern hatten mit ihrer Protestaktion am vierten Juni in Schwerin bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die große Mehrheit der Apotheker mit ihren Mitarbeitern hatte sie dabei unterstützt (siehe AZ Nr. 24 vom 9. Juni). Im nördlichen Bundesland steht die Einigung über das Arznei- und Heilmittelbudget noch aus, die Krankenkassen halten dort jedoch seit Mai monatlich fünf Millionen Mark an Ärztehonoraren ein, was nach Angaben der Ärztekammer existenzbedrohend für viele Arztpraxen sei.

Kassen: Ärzte verordnen unwirtschaftlich

Die Spitzenverbände der Kassen kritisierten in einer gemeinsamen Mitteilung vom 10. Juni unterdessen die Heilberufler-Demo als "unverantwortliche Angstkampagne zu Lasten kranker Menschen". Mediziner müßten sich kostenbewußt verhalten und unter "hochwertigen Arzneimitteln immer das Preiswerteste verordnen", heißt es in der Erklärung aller Kassenarten. Ihr Vorwurf: Zu viele Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern verordneten zu teure Arzneimittel und verursachten auf diese Weise über 100 Millionen Mark an unnötigen Mehrkosten. Die Kassen seien jedoch per Gesetz dazu gehalten, Überschreitungen bei Arzneibudgets, die nicht im folgenden Jahr ausgeglichen werden, anschließend durch Kürzung des Ärztehonorars zurückzuholen. Sie hätten nach eigenen Angaben auf regionaler Ebene viele Kompromißvorschläge unterbreitet, die jedoch an der starren Haltung der Kassenärztlichen Vereinigung des Landes gescheitert seien. Nach einem Bericht der Ärzte Zeitung vom 11. Juni bieten die Mediziner eine schrittweise Ausgabensenkung bei den Verordnungen von 990 Millionen Mark in 1996 auf 887,5 Millionen in diesem Jahr, 862,5 Millionen Mark für 1998 und 850 Millionen Mark in 1999. Das Angebot der Kassen stehe unverändert bei 854 Millionen für 1997, 768 Millionen Mark für 1998 und 748 Millionen Mark für 1999.

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