Bericht

Berliner Gesetzesantrag: Gefahr für öffentliche Apotheken

Hohe Wellen schlug der Berliner Gesetzesantrag zur erweiterten Kompetenz der Krankenhausapotheker auf der Interpharm Leipzig.

Monika Koch vom sächsischen Apothekerverband und Dr. Paul Hoffacker von der ABDA kritisierten den Gesetzesantrag massiv. Werde er in dieser Form umgesetzt, komme es zu einem unfairen Wettbewerb zwischen Krankenhausapotheken und Offizinen, bei dem die öffentlichen Apotheken zu verlieren drohten, so Hoffacker. Hoffacker forderte dazu auf, gemeinsam an die Politik heranzutreten und dies abzuwenden. Seinen Worten zufolge besteht noch ein Dissens mit den krankenhausversorgenden Apotheken. Am 18. Juni sei der Entwurf im Gesundheitsausschusses des Bundesrates, voraussichtlich am 4. Juli im Plenum der Länderkammer.

Haltung der ABDA

Am 6. Juni seien wichtige Vorschläge des ABDA-Vorstands dazu beschlossen worden. Krankenhausapotheker erhalten demnach die Zuständigkeit für die Arzneiversorgung von Klinikambulanzen, soweit Arzneimittel am Patienten unmittelbar angewendet werden. Eine Abgabe von Arzneimitteln für drei Tage sei ausgeschlossen. Krankenhausapotheker sollen demnach keine Pflegeheime nach § 14, Absatz 6 des Apothekengesetzes versorgen dürfen. Ein weiterer Beschluß sieht vor, daß nicht zwischen Heimen nach dem Heimgesetz oder nach dem Sozialgesetzbuch XI differenziert wird, sondern Versorgungsverträge zwischen öffentlichen Apotheken und Heimträgern perfektioniert werden.

Preispolitik der Firmen im Brennpunkt

Koch verwies mit Nachdruck auf die unterschiedliche Preisbildung der pharmazeutischen Unternehmen in Kliniken und Offizin. Bekanntlich subventionieren Unternehmen Arzneimittel in den Kliniken, was sie sich anschließend im ambulanten Bereich, in dem die Arzneimittelpreisverordnung mit den festen Spannen gilt, zurückholen. Dies benachteilige die öffentlichen Apotheken in starkem Maß, ebenso wie die Gewerbesteuer, die in den Kliniken nicht anfalle, so Koch. Verlange die Politik hier einen Wettbewerb und preisgünstige Arzneiversorgung, müßten die Klinikapotheken Vollkostenrechnungen vornehmen oder die Krankenhausträger den Offizinen im Gegenzug zum Beispiel Miete oder Strom zahlen. Ansonsten sei es ein unzulässiger Vergleich wie der zwischen Äpfeln und Birnen. Bei einem realistischen Vergleich sei die öffentliche Apotheke, geleitet von selbständigen Apothekern, preisgünstiger als die Klinikapotheke, sagte die SAV-Chefin.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.