DAZ aktuell

Steuertip: Finanzamt zahlt Urlaubsversicherung

Reisende erhalten für bestimmte Urlaubsversicherungen eine steuerliche Hilfe vom Finanzamt.

Dies meldet die Bayrische Hypotheken- und Wechselbank. Nach einer Pressemitteilung des Bayerischen Finanzministeriums können folgende aus Anlaß einer Reise abgeschlossenen Versicherungen im Rahmen der allgemein gültigen Höchstgrenzen als Sonderausgaben bei der Lohn- bzw. Einkommenssteuer abgesetzt werden:
• Auslandsversicherungen und Reiseunfallversicherungen (einschließlich Rückholversicherungen für erkrankte oder verunglückte Urlauber),
• Lebensversicherungen, auch wenn sie nur für einen Teil der Reise (z.B. Flug) abgeschlossen werden sowie
• Haftpflichtversicherungen.

Nicht steuerlich abzugsfähig sind dagegen Sachversicherungen wie Reisegepäck-, Autokasko-, Diebstahl- und Rechtsschutzversicherungen.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.