DAZ aktuell

Das Haus brennt

Mit diesen Worten versuchte Bayerns Kammerpräsident Dr. Vogel auf einer berufspolitischen Diskussion in Meran die drohende Situation auf einen Punkt zu bringen, die durch den Gesetzesantrag des Landes Berlin entstanden ist. Als aufmerksamer Leser der DAZ und unserer Apotheker Zeitung wissen Sie, was Berlin mit diesem Gesetzesantrag bezweckt: Krankenhausapotheken sollen künftig auch Arzneimittel an Patienten verabreichen dürfen, die in Krankenhausambulanzen behandelt werden, außerdem sollen Krankenhausapotheken auch in die Versorgung von Pflegeheimen, aber auch von Polikliniken, Psychiatrischen Institutsambulanzen und sozialpädiatrischen Zentren mit einbezogen werden (den Gesetzesantrag finden Sie im Wortlaut in dieser Ausgabe auf Seite 100). Was dies für die bundesdeutsche Apothekenlandschaft bedeuten kann, läßt sich drastischer kaum beschreiben als mit den Worten Vogels: "Das Haus brennt". Nur: Die wenigsten haben es bisher gemerkt. Diesen Eindruck jedenfalls bekommt man, wenn man die außerordentlich ruhige und gelassene Diskussion zu diesem Punkt in Meran verfolgte, aber auch wenn man die Leserbriefspalten der Fachzeitungen betrachtet. Kaum ein Brief, der sich mit diesem Problem befaßt, keine aufgebrachten Telefaxe. Dabei zeigte sich selbst ABDA-Sprecher Pieck angesichts dieses Gesetzesantrages skeptisch und meinte, Zweifel über das Ergebnis der Bemühungen der ABDA seien in diesem Fall angesagt. Mir liegt fern, hier schwarz zu malen, dennoch meine ich, sollte man sich die Konsequenzen, die aus dieser Änderung des Apothekengesetzes resultieren könnten, vor Augen halten, nämlich Kompetenzverlust und Umsatzrückgänge der öffentlichen Apotheke zugunsten der Krankenhausapotheke und die große Gefahr der Systemveränderung: Wenn sich Krankenhausapotheken in die Versorgung ambulant behandelter Patienten einklinken, wenn sie Arzneimittel an diese Patienten verabreichen dürfen, dann prallen zwei unterschiedliche Arzneimittelpreise aufeinander, im Krankenhaus die von der Industrie gestützten Billigstpreise bzw. Gratis-Lieferungen an die Krankenhausapotheken, in öffentlichen Apotheken die Arzneimittelpreisverordnung mit festgelegten Spannen. Man braucht kein Hellseher zu sein, um vorauszusagen, daß dies nicht lange gut geht. Außerdem würden in einer solchen Situation auch zwei unterschiedliche Apothekensysteme aufeinander stoßen: Krankenhausapotheken können nämlich als Apotheken angesehen werden, die sich im Besitz einer anderen Institution befinden - das käme dem Fremdbesitz gleich -, während im Bereich der öffentlichen Apotheken das Fremd- und Mehrbesitzverbot gilt. Ich sehe schon heute einige Apotheker, die dann gegen dieses Verbot klagen würden - mit Aussicht auf Erfolg. Deutlich wurden in der Diskussion in Meran auch die anderen berufspolitischen Probleme, mit denen sich die Apothekerinnen und Apotheker derzeit konfrontiert sehen, zum Beispiel der drohende Versandhandel und die Auswirkungen der Neuordnungsgesetze, hier vor allem die massiven Zuzahlungserhöhungen und die Möglichkeit der Strukturverträge, die ebenfalls noch Sprengstoff bieten. Das Haus brennt - möglicherweise ist es erst der Dachstuhl, der Feuer gefangen hat und viele Kolleginnen und Kollegen unten im Erdgeschoß haben noch nichts davon gemerkt. Und die Feuerwehr hat wenig Hoffnung. Oder gehen einige davon aus, daß ein kräftiger Regenschauer das Feuer löscht?

Peter Ditzel

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