DAZ aktuell

Preisvergleichsliste: Neuauflage angepeilt

Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen plant eine Aktualisierung der veralteten Preisvergleichsliste.

Der Ausschuß räume dem Arzneimittelbereich insgesamt eine "hohe Priorität" bei seiner künftigen Arbeit ein, sagte dessen neuer Vorsitzender Karl Jung, zuvor Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, am 14. Mai in Mayschoß. Eine stärkere Beteiligung der Firmen und Apotheker wie vom Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) gefordert, lehnte Jung jedoch ab.

Durch das zweite Neuordnungsgesetz der Regierung werden dem Bundesausschuß, dem neun Ärzte, neun Kassenvertreter sowie drei neutrale Mitglieder angehören, erheblich erweiterte Kompetenzen eingeräumt. Jung denkt an eine Aktualisierung der Preisvergleichslisten als Teil der Arzneimittelrichtlinien, allerdings nicht in gedruckter Form, da die Ärzte eine "zeitnahe Information" benötigten. Dazu müßten die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden und Sachverständige den Bundesausschuß fachlich unterstützen. Nicht zuletzt dränge das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf eine Neuauflage der Richtlinien im Arzneibereich als Hilfestellung der Ärzte für eine wirtschaftliche Verordnungsweise (siehe DAZ Nr. 3 vom 16.1.).

Neue Arzneimittel-Richtlinien?

Zwischen dem Bundesausschuß und dem BMG bahnt sich offenbar eine Machtprobe an. Nach Worten von Jung ist auch eine Neufassung der Arzneimittel-Richtlinien durch den Bundesausschuß geplant. Diese kollidiere jedoch womöglich mit der Negativliste (nach § 34 Absatz 3 Sozialgesetzbuch V), deren Erweiterung das Ministerium zwar angekündigt, aber noch nicht publik gemacht habe. Jung bezweifelte in diesem Zusammenhang die alleinige Zuständigkeit des BMG für Verordnungsausschlüsse von Arzneimitteln aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Um Unwirtschaftliches auszugrenzen, sei die Negativliste zusätzlich neben den Richtlinien des Bundesausschusses errichtet worden, nicht als Beschränkung des Gremiums von Ärzten und Kassen. Er werde den Disput mit dem Hause Seehofer austragen, so Jung selbstbewußt mit dem Verweis auf die aus seiner Sicht besseren Argumente.

Apotheker und Industrie ins Boot?

Der Staatssekretär a. D. lehnte darüber hinaus Forderungen der pharmazeutischen Hersteller nach einer stärkeren Einbindung von Apothekern und Firmen in die Arbeit des Bundesausschusses ab. Zuvor hatte der BPI-Vorsitzende Prof. Hans Rüdiger Vogel einen medizinisch-pharmazeutischen Beirat beim Bundesausschuß angeregt. Da die Politik im wesentlichen Krankenkassen und Ärzten mehr Kompetenzen einräume, drohten nach wie vor Entscheidungen zu Lasten der Apotheker und Industrie, so Vogel. Die Politik habe in ihrem zweiten Neuordnungsgesetz (2. NOG) entgegen ihrer Beteuerungen die Chance für mehr Partnerschaft im Gesundheitswesen vergeben. Ein Beirat wäre daher ein Signal für die Bereitschaft des Bundesausschusses, Konflikte im Vorfeld zu entschärfen. Einen Beirat, dem Vertreter der Apotheker, der pharmazeutischen Industrie sowie der Wissenschaft angehören sollten, könne der Bundesausschuß aus eigener Kompetenz heraus schaffen, so der BPI-Chef. Jung wies diese Forderung zurück mit der Begründung, Apotheker und Hersteller müßten nach dem Neuordnungsgesetz zwingend bei künftigen Entscheidungen angehört werden. Ein formaler Rahmen sei daher unnötig

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