DAZ aktuell

Sozialversicherung: Achtung Haushaltsschecks

Für die steuerliche Berücksichtigung einer Haushaltshilfe wurde ein Vereinfachungsverfahren zur Abführung der Sozialversicherung eingeführt.

Man nennt es ≥Haushaltsscheckverfahren" im Gegensatz zum normalen Meldeverfahren bei der Sozialversicherung. Die Vereinfachung beruht darauf, daß nicht monatlich der Krankenkasse einzelne Meldungen zugesandt werden müssen. Auch die Berechnung der Sozialversicherung muß vom privaten Arbeitgeber nicht durchgeführt werden, sondern zu Beginn und am Ende der Beschäftigung der Haushaltshilfe wird jeweils ein sog. Haushaltsscheck ausgefüllt. Aufgrund dieses Schecks zieht dann die Krankenkasse die Sozialversicherung per Abbuchungsverfahren vom Arbeitgeber ein. Darüber hinaus muß die Sozialversicherung vom Arbeitgeber auch nicht berechnet werden. Dies wird von der Krankenkasse erledigt.

Dieses verwaltungsmäßig vereinfachte Verfahren ist zwar begrüßenswert, doch hat das Bundesarbeitsministerium eine Falle eingebaut. Der Arbeitgeber wird nämlich mit der gesamten Sozialversicherung, also dem Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, belastet. Dies würde bei einem Monatsgehalt von 1.500 DM alleine 315 DM mehr an Sozialversicherung im Monat verursachen. Es ist daher sinnvoller, das alte Meldeverfahren von einen Steuerberater übernehmen zu lassen. Hierfür zahlt man ca. 30 DM im Monat statt 315 DM.

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