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Strenge Regeln: "Kodex Medizinprodukte" vorgelegt

Ungesetzlichen Geschäftspraktiken zwischen Krankenhäusern und Herstellern von Medizinprodukten soll ein Riegel vorgeschoben werden. Krankenkassen und Medizinproduktehersteller haben jetzt den "Kodex Medizinprodukte" vorgelegt.

Der ≥Kodex Medizinprodukte" soll für mehr Transparenz sorgen. Seine Einhaltung wird den Beteiligten als Selbstverpflichtung auferlegt. Wie Dr. Werner Gerdelmann vom Ersatzkassenverband VdAK federführend für alle Kassenarten am 12. Mai in Bonn sagte, laufen derzeit die Gespräche mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Chefärzteverband sowie der Bundesärztekammer über deren Beitritt zu diesen Verhaltensgrundsätzen.

Folge der Herzklappen-Affäre

Die Krankenkassen wollen dadurch Mißstände bekämpfen, wie sie in der sogenannten Herzklappen-Affäre im Frühjahr 1994 offenkundig wurden, sagte Gerdelmann, der Mitglied des Vorstands der Ersatzkassenverbände ist. Damals begannen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit und Betrug in Kliniken, die 1996 an die zuständigen regionalen Staatsanwälte abgegeben wurden. Krankenhausmitarbeiter sollen Zuwendungen von Herstellern erhalten haben und den Kassen Herzklappen zu überhöhten Preisen in Rechnung gestellt haben. Nach Angaben von Gerdelmann laufen diese Verfahren noch. Wie der Vertreter der Krankenkassen weiter sagte, seien die geltenden Rechtsvorschriften im Kodex in verständlichen Worten zusammengefaßt worden, damit ein rechtswidriges Verhalten den Einkaufsverantwortlichen in Krankenhäusern und Ärzten bewußt und abgestellt werde. Der Kodex liste darüber hinaus zum Beispiel detailliert auf, welche Kosten bei Symposien von Medizinprodukteherstellern übernommen werden können. Die Verwaltungen der Kliniken müßten beispielsweise ihre Zustimmung zur Teilnahme von Klinikmitarbeitern bei Firmenveranstaltungen geben. Durch die Einbindung Dritter soll persönliche Vorteilsnahme gestoppt werden.

Die Sicht der Industrie

Nach Worten von Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer des Bundesfachverbands Medizinprodukteindustrie (BVMed) benötigten sowohl die Hersteller als auch die Beschäftigten in den Kliniken Klarheit darüber, unter welchen Bedingungen Sponsoring im Gesundheitswesen noch erlaubt sei. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Wuppertal und unterschiedliche Interpretationen des rechtlich zulässigen hätten die gesamte Branche verunsichert. Die Unternehmen hätten keine Veranlassung zu einseitigen Firmenkodices gesehen, da solche bereits national sowie auf europäischer Ebene existierten. Neu sei jetzt das gemeinsame Vorgehen mit den Kassen. Wie Schmitt weiter sagte, sei die Einhaltung des Kodexes Aufgabe aller Beteiligten, nicht nur der Hersteller.

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