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DPhG: Gefährdung der Arzneimittelsicherheit durch Arzneimittelversand

Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) sieht mit Besorgnis Tendenzen einiger Organisationen und Unternehmen, die in Richtung Versandapotheke und Arzneimittelversand laufen. Vor diesem Hintergrund gibt die DPhG folgendes Statement ab:

"Immer wieder wurden in den vergangenen Wochen und Monaten Stimmen laut, insbesondere auf Seiten der Krankenkassen, die in der Einführung eines Arzneimittelversands ökonomische Verbesserungen und Rationalisierungsmöglichkeiten beim Arzneimittelvertrieb sehen. Ungeachtet der wirtschaftlichen Auswirkungen solcher Vertriebsformen auf die Apotheken ist die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft der Auffassung, daß durch einen Versand von Arzneimitteln die Arzneimittelsicherheit gefährdet wird. Die in der öffentlichen Apotheke erbrachte Beratungsleistung, insbesondere die Aufklärung des Patienten über die richtige Anwendung des Arzneimittels, Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen und Interaktionen sowie die Beratung zu individuellen Arzneiproblemen können Versandapotheken nicht leisten. Zudem hat der Apotheker in der öffentlichen Apotheke die Möglichkeit, bei Unklarheiten sofort den Arzt zu kontaktieren. Das unmittelbare Angebot zur Beratung bei der Arzneimittelabgabe in der Apotheke kann nicht durch telefonische Hotlines einer Versandapotheke ersetzt werden. Mit Vehemenz wendet sich die DPhG auch gegen die Möglichkeit, Arzneimittel, insbesondere verschreibungspflichtige Arzneimittel, über Internetadressen zu bestellen. Wie jüngste Testkäufe zeigten, kann jedermann über solche Versandfirmen im Ausland z. B. hochwirksame Psychopharmaka, Herzkreislaufmittel oder Anabolika beziehen, ohne ärztlich gestellte Diagnose, ohne ärztliche Kontrolle. Hier liegt ein eindeutiger Verstoß gegen die Rezeptpflicht in Deutschland vor. Die Internetanbieter unterlaufen hiermit die weltweit beispielhafte deutsche Arzneimittelsicherheit. Darüber hinaus besteht die Gefahr, daß bereits verfallene oder gefälschte Arzneimittel, die der Laie nicht als solche erkennen kann, verschickt und dann angewendet werden. Dies birgt lebensbedrohliche Gefahren in sich. Dem Arzneimittelmißbrauch sind hier Tür und Tor geöffnet. Die DPhG appelliert daher an die Bundesregierung, sich auch weiterhin gegen einen Arzneimittelversand in Deutschland auszusprechen, und bittet Bundesregierung und das Europäische Parlament, alles zu tun, um den Arzneimittelversand via Internet im Sinne der Arzneimittelsicherheit zu unterbinden."

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