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Hepatitis-C-Infektion: Entschädigungsregelung noch nicht in Sicht

Eine gesetzliche Entschädigungsregelung für die 6773 ostdeutschen Frauen, die Ende der 70er Jahre im Rahmen einer Schwangerschaft eine in der damaligen DDR gesetzlich vorgeschriebene Gabe von mit dem Hepatitis-C-Virus verseuchten Chargen des Arzneimittels Human-Immunglobulin-Anti-D erhalten haben, ist derzeit nicht in Sicht.

Die Bundesregierung begründete dies am 16. April im Gesundheitsausschuß mit noch nicht vorliegenden Stellungnahmen der Länder für eine Entschädigungslösung. Auch die Länder hätten sich an der Finanzierung einer solchen Regelung zu beteiligen. Dies müsse vor allem den alten Ländern klargemacht werden, sagte die Bundesregierung an die Adresse der SPD-Abgeordneten. Koalition und Opposition sind sich im Prinzip einig, für die betroffenen Frauen eine Entschädigungslösung zu finden. Während die Sozialdemokraten eine "Handlungspflicht des Bundes" sahen, beharrten Union und Liberale darauf, daß für die Finanzierung Bund und Länder gemeinsam zuständig sein müßten. Auch Bündnis 90/Die Grünen sowie die PDS setzten sich für eine angemessene Entschädigung der ostdeutschen Frauen ein. Grundlage der Beratungen war ein von der SPD vorgelegter Entschließungsantrag zu einer Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage der Sozialdemokraten. Die Initiative wurde bis auf weiteres vertagt. Die größte Oppositionsfraktion im Bundestag hatte in ihrer Initiative erklärt, bislang seien mindestens 2533 der 6773 Frauen an Hepatitis C erkrankt. Wie viele der übrigen infiziert sind, sei bislang noch nicht geklärt. Seit der Vereinigung Deutschland erhielten die Frauen Leistungen nach dem Bundesseuchengesetz. Bei Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 Prozent bekämen sie 174 DM oder von 40 Prozent 236 DM im Monat und nicht mehr den vollen Ausgleich. Dies werde den Betroffenen nicht gereccht.

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