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Contergan-Opfer: Rente soll um acht Prozent steigen

Die Renten der Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" an Contergan-Geschädigte sollen ab dem 1. Juli 1997 um acht Prozent steigen.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Bundesregierung vorgelegt. Nötig sei die Erhöhung wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen. Die letzte Rentenanpassung sei 1993 erfolgt. Werde dieser Gesetzentwurf umgesetzt, entstünden jährliche Mehrkosten von etwa 1,96 Millionen Mark, schätzt die Regierung. Aus den Mitteln der Stiftung werden demnach den Opfern je nach Schwere ihrer Schädigung eine einmalige Kapitalentschädigung zwischen 2500 und 25.000 Mark sowie eine lebenslängliche Rente gezahlt.

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