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Haifit: Huesmann muß keinen Schadensersatz zahlen

Überraschende Wende im Falle Haifit/Huesmann: Der Marburger Apotheker muß im "Scheiß des Monats"-Streit - zumindest vorerst - keinen Schadensersatz zahlen. Das Landgericht München I wies in einem erstinstanzlichen Endurteil die Klage der Firma Medisana gegen Huesmann auf Zahlung von knapp 200.000 DM als unbegründet zurück.

Dagegen ist es Huesmann auch in Zukunft untersagt, das dubiose Haifischknorpelpräparat öffentlich als "Scheiß des Monats" oder "Mist" zu bezeichnen und im Zusammenhang mit Haifit bestimmte Aussagen zu machen ("Präparate, die wir Ihnen nicht empfehlen können" bzw. "Zu Lug und Trug der Werbeaussagen fragen Sie uns in der Apotheke"). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sobald die schriftliche Begründung der Entscheidung vorliegt, besteht für beide Parteien die Möglichkeit, dagegen Berufung einzulegen. In einer ersten Stellungnahme zeigte sich Huesmann "gewaltig erleichtert". Eine Verurteilung zur Zahlung des geltend gemachten Schadensersatzes hätte ihn - trotz der beeindruckenden Solidarität zahlreicher Apothekerinnen und Apotheker - in beträchtliche finanzielle Bredouille gebracht.

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