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Regionalkassen: Berlin fordert Finanzhilfe

Der Senat von Berlin hat einen Entwurf für ein "GKV-Finanzhilfengesetz Berlin" in den Bundesrat eingebracht. Danach sollen die regionalen Krankenkassen in Berlin über einen Zeitraum von fünf Jahren eine von Jahr zu Jahr abnehmende Finanzhilfe von ihrem jeweiligen Bundesverband erhalten.

Die regionalen Krankenkassen in Berlin seien, so die Begründung, in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und damit - zumal angesichts der neuen Wahlfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung - in ihrer Existenz gefährdet. Sie unterlägen einer doppelten Hypothek: Erstens litten sie unter historischen Altlasten. Trotz beträchtlicher Anpassungsmaßnahmen habe die Stadt noch immer ein überdimensionales Versorgungsniveau, das während der Teilung Berlins in beide Stadthälften aus übergeordneten politischen Gründen aufgebaut worden sie. Zweitens seien die Wettbewerbsstrukturen zwischen regionalen und bundesweit organisierten Krankenkassen gerade im Stadtstaat Berlin extrem ungleichgewichtig.
Die Kosten dieser Finanzhilfe sollen nach Angaben des Senats im Anfangsjahr 1997 (rückwirkend) insgesamt 600 Mio. DM betragen. Das seien etwa 0,075 Beitragssatzpunkte im Durchschnitt für die drei betroffenen Spitzenverbände. Der Betrag werde sich in den Folgejahren jeweils um ein Fünftel des Ausgabenbetrags verringern.
Der Gesundheitsausschuß des Bundesrates hat allerdings in seiner letzten Sitzung beschlossen, seine Beratungen zu dem Gesetzesantrag vorerst zu vertagen. Nach Ansicht von Hamburg besteht ein erheblicher Beratungsbedarf, da der Gesetzesantrag Berlins erhebliche Auswirkungen habe und zudem die Regionalkassen in allen Stadtstaaten in ihrer Existenz gefährdet seien. Nächst möglicher Termin einer Beratung wäre der 30. April 1997.

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