Dr. Morton Douglas über Non-Themen, die eigentlich keine sind
Der Kooperationsgipfel des Bundesverbands Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) gab dieses Jahr nicht nur Gelegenheit zum fachlichen Austausch, sondern bot durchaus auch Unterhaltsames. Hervorzuheben ist der Schlagabtausch zwischen der „Berliner Schnauze“ Ina Lucas als furchtlose Kämpferin für die Vor-Ort-Apotheke und dem gewieften Konzernlenker von Europas größtem Arzneimittelversender Redcare, Olaf Heinrich.
Thema der Gesprächsrunde waren die sich immer weiter konkretisierenden Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, das Apothekenwesen zu reformieren. Auffallend war dabei, dass Olaf Heinrich zu einigen Themen eigentlich gar nichts sagen wollte. Temperaturkontrolle bei der Arzneimitteldistribution? Non-Thema! Durchsetzung des Bonifizierungsverbotes gem. § 129 Abs. 3 SGB V? Non-Thema! Diese Themen schienen teflonartig am CEO abzuprallen.
Wie steht es um das Rabatt- und Zugabeverbot?
Mit Blick auf das Rabatt- und Zugabeverbot im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung verwies Olaf Heinrich nur auf das europäische Recht. Seiner Meinung nach sei alles entschieden. Ist dem tatsächlich so? Entgegen der oberflächlichen Wahrnehmung hat der Bundesgerichtshof (BGH) nämlich genau dies nicht entschieden. Die Frage, ob die Neuregelung des § 129 Abs. 3 SGB V europarechtskonform ist, ist noch vollständig ungeklärt. Und betrachtet man die Urteilsgründe des BGH in seiner Entscheidung zum alten Recht genauer, so finden sich dort verschiedene Hinweise, dass die Karten neu zu mischen sind.
Bisher wurde argumentiert, dass im Ausland ansässige Versender im Verhältnis zu deutschen Vor-Ort-Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel benachteiligt werden könnten. Als Gründe wurden genannt, dass hier längere Wege bestehen und eine persönliche Beratung nicht möglich ist. Längere Wege sind spätestens seit dem 1. Januar 2024 Vergangenheit. Durch die Einführung der elektronischen Verordnung und insbesondere das – auf Betreiben der niederländischen Versender installierte – Cardlink-Verfahren ist dieser logistische Nachteil ausgeglichen. Und auch die persönliche Beratung wird, den Ausführungen von Olaf Heinrich nach, ja inzwischen von den über 200 pharmazeutischen Fachkräften sichergestellt, die Redcare beschäftigt. Diese können jederzeit per Videochat beraten. Da diese Beratung nach Aussage von Olaf Heinrich sogar qualitativ besser sein soll als in einer deutschen Vor-Ort-Apotheke, ist auch dieser strukturelle Nachteil ausgeglichen.
Gleiche Behandlung für alle
Gibt es dem Grunde nach aber keine Nachteile mehr, dann stellt eine Vorschrift, die auf alle Apotheken gleich angewendet wird, auch keine Maßnahme dar, die eine Gruppe von Marktteilnehmern stärker belastet als eine andere. Nein, Olaf Heinrich braucht keine Boni mehr. Das hat er durch seine Aussagen bestätigt. Insoweit ist es richtig, dass die Ungleichbehandlung nun ein Non-Thema ist. Mehr noch, hat Heinrich doch seinen Aktionären am 26. Januar 2026 freudig erklärt, dass der Spezifikationsentwurf des PoPP-Moduls genau so konzipiert wird, wie es die niederländischen Versender benötigen. Dank der engen Beziehungen seines Unternehmens zur Gematik – hier könnte Ina Lucas einmal nachfragen – wird inzwischen dafür Sorge getragen, dass die Entwicklung in seinem Sinn erfolgt.
Vor diesem Hintergrund sprechen die besseren Gründe dafür, dass die nunmehr bald zehn Jahre alte Rechtsprechung des EuGH überholt ist. Deshalb klang Heinrichs gebetsmühlenartiges Wiederholen des Buzzwords Non-Thema eher wie eine trotzige Reaktion auf etwas, das man nicht hören möchte. Erst recht gilt dies für die Temperaturkontrolle, die nach dem aktuellen Entwurf auch die Logistiker betrifft. Ob DHL und Co. die sich hieraus für sie ergebenden Pflichten auch als Non-Thema einordnen, darf bezweifelt werden.