Notfallreform: GKV lehnt Parallelstrukturen bei Apotheken ab

Es knirscht erheblich im Notdienstsystem und die Zeit drängt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) übernahm für ihre Notfallreform in weiten Teilen das unvollendete Projekt ihres Vorgängers Karl Lauterbach (SPD).

Die Abda bemängelt nach wie vor, dass mit den vorgesehenen notdienstversorgenden Apotheken Parallelstrukturen entstehen würden. Es entstehe eine Konkurrenz zu den ohnehin Notdienst leistenden Apotheken.

GKV: Bestehende Strukturen der Apotheken stärken

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung sieht das ähnlich, wie man seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 4. Dezember entnehmen kann. Seiner Meinung nach sollte „der reguläre Apotheken-Notdienst genutzt werden, um die Arzneimittelversorgung in den Integrierten Notfallzentren (INZ) sicherzustellen“.

Anstatt mit der Notfallreform eine „neue Apothekenreform“ zu schaffen, sollte der Gesetzgeber im geplanten neuen § 12b Apothekengesetz die Grundlagen für die Kooperation zwischen INZ und der jeweils naheliegendsten diensthabenden Apotheke legen. Das würde die bestehenden Strukturen der Apotheken stärken und einen geringeren Personal- und Ressourceneinsatz erfordern.

„Grundlage hierfür ist die Einrichtung der technischen Möglichkeit einer telepharmazeutischen Beratung sowie die Einrichtung eines Botendienstes durch das Integrierte Notfallzentrum sowie die Möglichkeit der Einrichtung eines Abgabeautomaten, der von der jeweils diensthabenden Notdienstapotheke bestückt und betrieben werden kann“, heißt es weiter.

Apothekennotdienst mit INZ vernetzen

Darüber hinaus regt der Verband an, zu prüfen, ob nicht die krankenhausversorgende Apotheke oder die Krankenhausapotheke die Versorgung des INZ übernehmen kann. All diese Möglichkeiten innerhalb der bestehenden Strukturen würden den „mit zusätzlichen Kosten verbundenen Aufbau der Zweitapotheken mit Offizin und Lagerräumen auf dem Gelände des Notfallzentrums sowie die zusätzliche Anbindung an die Telematikinfrastruktur“ entbehrlich machen.

Die bestehenden Apothekennotdienste sollten mit den Angebotszeiten der Notfallzentren vernetzt werden. Den zuständigen Apothekerkammern würde dann die Aufgabe zufallen, bei der Notdiensteinteilung auch die Erreichbarkeit der Apotheke vom INZ aus mitzudenken. Hierzu müsste eine Formulierung in die derzeit vorbereitete Apothekenreform eingebracht werden.

Wie die Abda moniert auch der GKV-Spitzenverband, dass der Begriff „unmittelbare Nähe“ der Apotheke in Bezug auf das INZ nicht geklärt sei und einer Definition bedürfe. Telepharmazie, Abgabeautomaten oder Botendienst werden von der GKV laut Stellungnahme als Alternative für den Fall gesehen, dass die Apotheke nicht „fußläufig“ erreichbar ist.

Gelder aus Nacht- und Notdienst für INZ-versorgende Apotheken?

Aber auch mit Blick auf die Finanzierung der zu schaffenden notdienstversorgenden Apotheken ist der Verband nicht einverstanden. Es sei nicht nachvollziehbar, dass diese Gelder aus dem Nacht- und Notdienstfonds kommen müssen. Das aber ist im Referentenentwurf zur Notfallreform vorgesehen.

Als Grund nennt er, dass die notdienstversorgenden Apotheken an der Abgabe der im Rahmen der Notdienstversorgung verordneten Arzneimittel verdienen würden. Dies dürften aber durch die räumliche Anbindung an das INZ „deutlich mehr Verordnungen“ sein als in einem „regulären Notdienst“.

„Eine Grundfinanzierung der Strukturen ist damit – im Gegensatz zu weniger frequentierten notdiensthabenden Apotheken in schwach besiedelten Räumen – nicht angezeigt“, heißt es in der Stellungnahme.