Ab 1. Juli keine Hilfsmittel mehr zulasten der IKK classic

Ab 1. Juli 2025 dürfen Apotheken keine Hilfsmittel mehr zulasten der IKK classic abgeben. Hintergrund ist, dass die Kasse den bestehenden Versorgungsvertrag mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) mit Wirkung zum 30. Juni 2025 gekündigt hat. Eine Folgevereinbarung kam nicht zustande, da die Vorstellungen der Vertragspartner offenbar zu weit auseinander liegen. Die Konsequenz: Ab Juli wird für die IKK classic in der Apothekensoftware ein Lieferausschluss für Hilfsmittel hinterlegt sein. Darüber informieren jetzt die Verbände.

„Trotz intensiver Gespräche kam es auf Bundesebene zu keinem neuen Vertragsabschluss“, schreibt etwa der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) an seine Mitglieder. „Grund dafür ist, dass die IKK classic auf wirtschaftlich nicht tragfähige Konditionen bestand, die für Apotheken nicht akzeptabel sind.“ Mit Blick auf die hohe Zahl der IKK-classic-Versicherten in Nordrhein habe der Verband versucht, auf Landesebene eine Lösung zu finden – jedoch ohne Erfolg.

Rahmenvertrags-Konditionen „wirtschaftlich nicht tragbar“

Auch eine Einzelfallversorgung auf Basis einer Genehmigung sei nicht vorgesehen, heißt es im Rundschreiben des AVNR. Um Versicherte der IKK classic weiterhin mit Hilfsmitteln beliefern zu können, bleibt den Apotheken demnach nur der individuelle Beitritt zum Rahmenvertrag der Kasse. Davon rät der AVNR jedoch ausdrücklich ab: Der Verband habe die angebotenen Vertragsbedingungen intensiv geprüft, auch unter Berücksichtigung günstiger Einkaufskonditionen. Das Fazit: Die Konditionen seien „wirtschaftlich nicht tragbar“ für die Apotheken.

Sofern den Kolleginnen und Kollegen Einzelverträge mit der Kasse vorliegen, empfiehlt der AVNR eindringlich, diese mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit und die Rahmenbedingungen sehr sorgfältig zu begutachten. „Wir werden der IKK classic signalisieren, dass wir weiterhin gesprächsbereit sind, wenn die IKK classic an einer qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Versorgung ihrer Versicherten in Nordrhein zu auch für die Apotheken annehmbaren Konditionen interessiert ist.“ Von dem Streit nicht betroffen ist demnach übrigens der Vertrag über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen. Dieser bleibt weiterhin bestehen.