Arbeitsbogen 5: Beratung zur Selbstmedikation
Die Beratung zur Selbstmedikation ist ein Kerngebiet der Tätigkeit in der Apotheke – mit ihr sollen die PTA-Auszubildenden bei der Bearbeitung des fünften Arbeitsbogens vertraut gemacht werden. Grundlage ist die BAK-Leitlinie „Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln – Selbstmedikation“.
Die Praktikant*innen sollen den typischen Aufbau eines Beratungsgesprächs kennenlernen – vom Hinterfragen der Eigendiagnose bzw. des Arzneimittelwunsches, über die Absicherung, dass die Grenzen der Selbstmedikation nicht überschritten sind, bis zur Auswahl eines passenden Arzneimittels. Grundsätzlich sollen offene Fragen gestellt werden, um alle relevanten Informationen vom Kunden zu erhalten. Die Praktikant*innen sollen lernen, evidenzbasiert zu beraten und bei der Abgabe alle nötigen Hinweise zur Einnahme, Dosierung, Aufbewahrung und Entsorgung zu geben. Auch nichtmedikamentöse Maßnahmen können ergänzend genannt werden.
Hätten Sie’s gewusst?
Wechselwirkungen beachten – auch mit Limonade
Nicht nur mit Arzneimitteln, sondern auch mit vielen Getränken können Interaktionen auftreten. Wer den Motilitätshemmer Loperamid einnimmt, sollte z. B. keine großen Mengen Tonic Water trinken. Das enthaltene Chinin hemmt P-Glykoprotein, einen Efflux-Transporter, der verhindert, dass Loperamid ins zentrale Nervensystem (ZNS) gelangt. Loperamid ist ein Opioid – verschafft Chinin ihm Zutritt zum ZNS, hat es entsprechende Nebenwirkungen.
Dauerkopfschmerz durch Triptane verhindern
Dass klassische Analgetika als Monopräparate maximal an 15, als Kombinationspräparate maximal an 10 Tagen im Monat gegen Kopfschmerzen eingenommen werden sollten, damit kein Kopfschmerz durch Medikamentenübergebrauch entsteht, ist in der Regel bekannt. Doch auch Triptane können den Dauerkopfschmerz auslösen. Man sollte sie deshalb ebenfalls an maximal zehn Tagen im Monat gegen Migräneattacken einnehmen.
Für die Recherche nach relevanten Informationen für die Beratung soll im Rahmen der Praxisanleitung der Umgang mit vorhandenen digitalen Technologien – in der Regel die über das Warenwirtschaftssystem verfügbare Abda-Datenbank² – geübt werden. Die Auszubildenden müssen Situationen erkennen, in denen ein Approbierter hinzugezogen werden muss, beispielsweise bei einem Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch oder wenn der Kunde Nebenwirkungen berichtet, die gemeldet werden müssen. Sie sollten auch wissen, in welchen Fällen sie Kindern oder Jugendlichen, die ohne Begleitung in die Apotheke kommen, Arzneimittel verkaufen sollten oder nicht. Hierzu gibt es keine rechtlichen Vorgaben, aber Empfehlungen der Bundesapothekerkammer, wann mit den Erziehungsberechtigten Rücksprache gehalten und wann die Abgabe verweigert werden sollte.

Lernplattform für PTA-Auszubildende
Erfolgreich ausbilden und lernen mit Spaß – das bietet ascendio PTA, das erste maßgeschneiderte Ausbildungstool für PTA-Praktikant*innen in der Apotheke.
Mit ascendio PTA steht den Apothekenleitern ab Mai ein Tool zur Verfügung, das sie bei der Praxisanleitung unterstützt und zeitlich stark entlastet. In der Lernplattform sind alle Ausbildungsinhalte in Kurzvideos praxisnah aufbereitet und können problemlos in den Apothekenalltag integriert werden. Zudem erfüllen Apothekenleiter damit ihre gesetzliche Pflicht nach § 19 PTAG, den PTA-Auszubildenden kostenfrei Lernmaterial zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen:
Alle bereits in der DAZ erschienenen Texte zur neuen Ausbildungsrichtlinie für PTA-Praktikant*innen finden Sie hier zusammengestellt.