Arbeitsbogen 4: Herstellung von Rezepturarzneimitteln

Der vierte Arbeitsbogen widmet sich der Rezeptur – Basis ist die BAK-Leitlinie „Herstellung und Prüfung der nicht zur parenteralen Anwendung bestimmten Rezeptur- und Defekturarzneimittel“. Dem Thema kommt besondere Bedeutung zu, da die PTA-Auszubildenden auch für das Tagebuch die Herstellung von vier Arzneimitteln dokumentieren müssen.

In der Praxisanleitung sollen verschiedene Darreichungsformen besprochen werden, von einfachen Lösungen über einzeldosierte Zubereitungen wie Kapseln bis zu den verschiedenen halbfesten Dermatika. Die Plausibilitätsprüfung einer Rezeptur wird gemeinsam von Apotheker und Praktikant*in durchgeführt, auch das Vorgehen im Falle eines negativen Ergebnisses soll besprochen werden. Bei ärztlich verordneten unplausiblen Rezepturen sollte das pharmazeutische Personal plausible Alternativen ermitteln und dem Verordner anbieten können.

Hätten Sie’s gewusst?

Besonderheitenliste: Hinweis auf Polysorbat muss auf das Etikett

Die Hinweise, die laut Besonderheitenliste des BfArM auf einem Rezepturetikett stehen müssen, werden regelmäßig aktualisiert. So muss seit April 2024 extra vermerkt werden, wenn eine Rezeptur ein Polysorbat enthält.

Wohin mit dem ganzen Text?

Bei kleinen Primärpackmitteln kann es durchaus anspruchsvoll sein, auf dem Etikett die vollständige Rezepturkennzeichnung unterzubringen. Kürzen ist nicht zulässig! Eine Lösung ist das Anbringen des Etiketts als Fahne oder Leporello. Die Hinweise zur Lagerung und Entsorgung dürfen dem Kunden auch in Form eines „Beipackzettels“ mitgegeben werden.

Übungskapseln für Eltern

Bei Kapselrezepturen für kleine Kinder werden die Kapseln von den Eltern für die Applikation geöffnet – für Ungeübte kann das durchaus anspruchsvoll sein. Unterstützen kann man die Eltern, indem man einige Leerkapseln mitgibt. So können sie das Öffnen üben, ohne den Verlust wirkstoffhaltiger Kapseln zu riskieren.

Die Auszubildenden sollen die Vorteile standardisierter Rezepturvorschriften verstehen, aber auch lernen, Herstellungsanweisungen selbstständig zu erstellen. Ziel ist die eigenständige Herstellung einer Rezeptur inklusive Herstellungsprotokoll. Die Festlegung der Aufbrauchfrist muss ebenso geübt werden wie die korrekte Kennzeichnung des Rezepturarzneimittels. Dabei gilt es beispielsweise, Vorgaben der Besonderheitenliste zu beachten, ungewöhnlichen Darreichungsformen die korrekte Anwendungsart zuzuordnen, oder bei zusammengesetzten Ausgangsstoffen wie Basiscreme DAC daran zu denken, die einzelnen Bestandteile auf dem Etikett aufzuführen.

Die Preisberechnung wird in der Praxis meist von der Software durchgeführt. Die häufig im zweiten Prüfungsabschnitt abgefragten Rechenwege sollten die PTA-Auszubildenden jedoch auch mit Taschenrechner, Stift und Papier sicher beherrschen.

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Lernplattform für PTA-Auszubildende 

Erfolgreich ausbilden und lernen mit Spaß – das bietet ascendio PTA, das erste maßgeschneiderte Ausbildungstool für PTA-Praktikant*innen in der Apotheke.
Mit ascendio PTA steht den Apothekenleitern ab Mai ein Tool zur Verfügung, das sie bei der Praxisanleitung unterstützt und zeitlich stark entlastet. In der Lernplattform sind alle Ausbildungsinhalte in Kurzvideos praxisnah aufbereitet und können problemlos in den Apothekenalltag integriert werden. Zudem erfüllen Apothekenleiter damit ihre gesetzliche Pflicht nach § 19 PTAG, den PTA-Auszubildenden kostenfrei Lernmaterial zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen:

link.davmedien.de/ascendio

Alle bereits in der DAZ erschienenen Texte zur neuen Ausbildungsrichtlinie für PTA-Praktikant*innen finden Sie hier zusammengestellt.