Keine Einsparungen bei inhabergeführten öffentlichen Apotheken – Mitglieder des AOK-BV sollten mit gutem Beispiel vorangehen!
Nach Auffassung des BVDAK – Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V. verfolgt der AOK-Bundesverband durchaus berechtigte Anliegen. Der Bund sollte die Kosten für versicherungsfremde Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen tragen, beispielsweise Beitragspauschalen für Bürgergeldbeziehende zahlen.
„Angesichts der rasanten Zunahme hochpreisiger Arzneimittel suchen die GKV-Verantwortlichen sehr schnell nach Einsparungen im Arzneimittelbereich, wie der Anhebung des Herstellerabschlags auf 16 Prozent und der Rückwirkung des Erstattungsbetrages für Arzneimittel nach dem AMNOG-Verfahren“, kommentiert Dr. Stefan Hartmann, 1. Vorsitzender des BVDAK e.V. Weiter: „Einer Streichung der Umlage für pharmazeutische Dienstleistungen über den Festzuschlag und Umstellung auf Direktabrechnung, sowie einer Rückführung nicht verausgabter Mittel für pDL vom Nacht- und Notdienstfonds an den Gesundheitsfonds mit anschließender Verteilung auf die Krankenkassen widersprechen wir entschieden.“
Gerade durch die honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen in den Apotheken vor Ort sparen die Krankenversicherungen jedes Jahr erhebliche Kosten an anderer Stelle ein.
Die präventiven und beratenden Angebote führen zu einer besseren Compliance der Patienten, weniger Krankenhauseinweisungen und einer besseren individuellen Vorsorge.
Dr. Hartmann erläutert: „Darüber hinaus ist die Honorierung dieser Leistungen der Apotheken bewusst auch mit dem Ziel eingeführt worden, die Gesundheitsversorgung vor Ort zu erhalten und zu stärken, indem die Apotheken zusätzlich zu dem seit mehr als zehn Jahren nicht erhöhten Fixhonorar pharmazeutische Dienstleistungen abrechnen können. Deren Abrechnung über den etablierten Weg, den Nacht- und Notdienstfonds, läuft absolut reibungslos. Deshalb lehnen wir die Einführung einer Direktabrechnung ab.“
Aufgelaufener pDL-Betrag: Keine Rückzahlung - in Unterstützungsmaßnahmen für Apotheken
umgestalten
Durch die Rückführung nicht verausgabter Mittel vom Nacht- und Notdienstfonds an den Gesundheitsfonds erwarten die 95 GKVen zusammen eine Einnahme von 500 Mio. Euro.
Die Gesetzlichen Krankenkassen verursachen durch 95-fach gleiche Verwaltungsstrukturen Aufwendungen in Höhe von 17 Mrd. Euro pro Jahr.
Dr. Hartmann stellt dazu fest: „Die geforderten Maßnahmen für mehr Effizienz und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen sollten die Mitglieder des AOK-Bundesverbandes bzw. aller GKVen gleich in ihren eigenen Strukturen umsetzen. Ansonsten werden selbst 500 Mio. Euro nur ein Tropfen auf einen heißen Stein. Stattdessen sollte das Geld in sinnvolle, pDL-bezogene Maßnahmen für die Apotheken gesteckt werden: Denkbar wären die Finanzierung der Ausbildung weiterer AMTS-Manager, unterstützender Software oder von baulichen Maßnahmen, um den erforderlichen Beratungsraum auf- bzw. auszubauen. Zusätzlich sollten weitere, von den Apotheken bislang wie selbstverständlich erbrachte Dienstleistungen, in den Bereich der honorierten pDLs aufgenommen werden. Dies würde leistungsbezogene, nachhaltige Effekte zur Stärkung der Apotheken vor Ort erbringen.“
Bereits im Vorfeld der Bundestagswahl hatte die ABDA–Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände die Gesundheitspolitiker aller Parteien darauf aufmerksam gemacht, dass die zuletzt immer schneller sinkende Zahl der Apotheken mit einschneidenden Konsequenzen für die flächendeckende Gesundheitsversorgung der Bürger verbunden ist. Soforthilfemaßnahmen, bevor eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung erfolgen kann, wurden dabei von der Mehrzahl der Gesundheitspolitiker ausdrücklich begrüßt. „Wir brauchen keine sinnlose Rückzahlung an die Krankenkassen, wir brauchen eine schnelle, effektive und nachhaltige Unterstützung für die betriebswirtschaftlich am Limit arbeitenden Apotheken. Diskussionen darf es allenfalls darüber geben, wie die Kollegen konkret unterstützt werden“, schließt Dr. Stefan Hartman seine Ausführungen zu den Forderungen des AOK-BV.
„Die AOKen machen es sich sehr einfach. Sie fordern Beiträge vom Bund, von den
Leistungserbringern und den Herstellern. Eine ganze Reihe von Maßnahmen für mehr Effizienz und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wird formuliert, ohne die eigenen, oft ineffizienten
Verwaltungsstrukturen anzugehen. Die im Nacht- und Notdienstfonds aufgelaufenen pDL-Mittel
müssen zu ebenso schnelle wie nachhaltige Unterstützungsmaßnahmen für die ortsnahen Apotheken
eingesetzt werden!“Dr. Stefan Hartmann
Über den BVDAK:
Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) ist seit 2008 Interessensvertreter und Dienstleister für seine Mitgliedskooperationen und Fördermitglieder. Er schützt die beruflichen und politischen Interessen seiner Apothekenkooperationen und damit auch deren über 12.000 angeschlossenen Apotheken. Der BVDAK arbeitet auf Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer flächendeckenden, aber auch qualitativ hochwertigen, pharmazeutischen Versorgung. Der BVDAK tritt damit für die in Apothekenkooperationen engagierte, inhabergeführte Apotheke in vernetzter Form ein.
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