Niederlande verschärfen Regelungen zu Designerdrogen

In den Niederlanden wurde in der vergangenen Woche eine strafrechtliche Verschärfung im Umgang mit Designerdrogen beschlossen. Die Erste und Zweite Kammer des niederländischen Parlaments stimmten einem Gesetzesentwurf zu, der vorsieht die Herstellung und den Vertrieb ganzer Gruppen von Substanzen zu verbieten. Das Gesetz wird am 1. Juli 2025 in Kraft treten.

In den Niederlanden regelt ein „Opiumgesetz“, welche Stoffe aufgrund von Gesundheitsrisiken nicht erlaubt sind. Allerdings reagierten die Hersteller von Designerdrogen bisher sehr schnell, wenn Substanzen verboten wurden und veränderten die chemische Struktur ihrer Produkte. Über das Internet werden diese dann als „Forschungschemikalien“ vertrieben. „Sie ersetzen ein oder zwei Moleküle, und plötzlich ist es eine andere Substanz, die nicht mehr unter das Opiumgesetz fällt“, sagte Peter Jansen, ein Drogenexperte bei der Polizei gegenüber dem Nachrichtenportal nltimes.nl.

Beispiel „Badesalz“-Drogen

Ein Beispiel sind die sogenannten Badesalze. In Deutschland wurde im Jahr 2010 die aufputschende Substanz „Mephedron“ (4-Methylmethcathinon) verboten.  Infolgedessen tauchte 3-Methylmethcathinon (3-MMC) auf dem Markt auf. Nachdem der Gesetzgeber 2015 nachzog und auch 3-MMC im Betäubungsmittelgesetz aufführte, entwickelten die Drogendesigner 2-Methylmethcathinon (2-MMC), das bisher nicht verboten ist – weder in Deutschland noch in den Niederlanden.

In den Niederlanden versucht man dieser Form der Umgehung der Verbote mit dem neuen Gesetz zu begegnen. Das Land gilt bisher als Schwerpunkt bei der Herstellung und dem Vertrieb von synthetischen Drogen. Mit dem vom Parlament verabschiedeten Gesetz können zukünftig Gruppen von Substanzen mit ähnlichem chemischen Aufbau als Liste ins Opiumgesetz eingefügt werden, berichtet das niederländische Nachrichtenportal amstelveenweb.com.

Hersteller eilen den Strafbehörden voraus

In Deutschland sollte mit dem im Jahr 2016 in Kraft getretenen Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) der Vertrieb sogenannter „Legal Highs“ unterbunden werden. Auch hier sollten ganze Stoffgruppen einem Verbot unterworfen werden können. Ursprünglich richtete sich das Gesetz gegen synthetische Cannbinoide und von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen. Später kamen weitere Stoffgruppen hinzu. Während Herstellung und Vertrieb unter Strafe gestellt wurden, blieb der Besitz und Konsum der neuen psychoaktiven Stoffe straffrei.

Laut eines Evaluationsberichts des Instituts für Therapieforschung (IFH) in München aus dem Jahr 2020 hat das NpSG den Konsum nicht unterbunden, sondern stattdessen eine Verlagerung der synthetischen Rauschmittel in den Schwarzmarkt forciert. Die Qualität der illegal vertriebenen Produkte habe seit dem Verbot abgenommen, zum Teil wichen Konsument*innen laut des Berichts auf andere illegale Rauschmittel aus. Zudem fänden die Hersteller trotz des Stoffgruppenverbots weiterhin Wege um neue NpS auf den Markt zu bringen und Verbote zumindest zeitweilig zu umgehen. So wurden bis zum Sommer 2024 abgewandelte Varianten von LSD (1T-LSD und 1D-LSD) über längere Zeit in Läden und Automaten deutscher Städte vertrieben. Im Juni wurden die Substanzen dann in die Verbotsliste des NpSG aufgenommen. Bisher verdienen Hersteller in den Niederlanden auch durch die Nachfrage in Deutschland viel Geld. Niederländische Anbieter richten ihre Internetpräsenz auf deutsche Kundschaft aus.

Der Bezug von NpS könnte sich nun auch für die deutschen Kund*innen mit der Gesetzesänderung in den Niederlanden erschweren. Der Minister für Justiz und Sicherheit, David van Weel, zeigte sich zuversichtlich: „Mit diesem Gesetz schneiden wir Drogenkriminellen den Weg ab. Durch das Verbot der gängigsten und gefährlichsten Substanzgruppen sind wir den Kriminellen einen Schritt voraus und behindern die Herstellung und den Handel mit Designerdrogen.“ Ob es den niederländischen Behörden gelingt, mit dem neuen Gesetz die Neuschöpfung und den Vertreib von NpS einzudämmen, bleibt abzuwarten.