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Ankündigungen

Bayern

Anmeldung zur Abschlussprüfung für PKA im Winter 2018

Der schriftliche Teil der nächsten Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte wird am Donnerstag, 11. Januar 2018 landeseinheitlich an den Berufsschulen mit Fachklassen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte durch­geführt.

Der mündlich/praktische Teil der Abschlussprüfung wird im Januar/Februar 2018 an den Berufsschulen Augsburg, München, Nürnberg und Weiden stattfinden. Genauer Zeitpunkt und Ort werden rechtzeitig vom jeweiligen Prüfungsausschuss an den Berufsschulen bekannt gegeben.

Zur Prüfung können diejenigen Auszubildenden zugelassen werden, die die Ausbildungszeit regulär zurückgelegt haben oder deren Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Bei entsprechenden schulischen und/oder betrieblichen Leistungen ist eine Teilnahme an der Prüfung mit vorzeitiger Zulassung möglich. Die vorzeitige Zulassung zur Prüfung muss vor Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der Bayerischen Landesapothekerkammer beantragt werden (siehe Handbuch der Bayerischen Landesapothekerkammer – Ausbildung der PKA – Leitfaden für die Ausbildung der PKA S. 4 und 5 „Verkürzung der Ausbildungszeit“). Die Anmeldepflicht durch den Ausbildenden und die Anmeldefrist besteht auch für Personen, die eine Wieder­holungsprüfung ablegen wollen.

Die Anmeldung zur Prüfung muss schriftlich bis spätestens 1. Oktober 2017 bei der Geschäftsstelle der Bayerischen Landesapothekerkammer eingehen. Später eingereichte Anmeldungen können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden. Gültig sind auch per Fax übersandte Anmeldungen (Fax-Nr.: 089 92 62-66). Das Anmeldeformular kann von der Homepage der Bayerischen Landesapothekerkammer heruntergeladen werden (www.blak.de > Mitglieder > Apotheker und Team > Ausbilden PhiP / PTA / PKA > PKA > Ausbildungsnachweis und Prüfung).

Die Anmeldung muss durch den Ausbildenden erfolgen und auch vom Auszubildenden unterschrieben werden. Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen (bitte keine Originale einsenden!):

1. Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung für PKA.

2. Das Zeugnis der 2. Berufsschul­klasse.

3. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ersthelferkurs (mind. 9 Unterrichtseinheiten). Bei Ersthelferkursen, die länger als 2 Jahre zurückliegen, ist ein Auffrischungs­kurs erforderlich. Bei Ersthelfer­kursen, die länger als 2 ½ Jahre zurückliegen, ist eine erneute Teilnahme erforderlich.

4. Bei Auszubildenden in Krankenhausapotheken ist eine Bestätigung für die Zeit, die in einer öffentlichen Apotheke abgeleistet wurde, erforderlich (10 Wochen ohne Urlaub pro Ausbildungsjahr).

5. Kopie der Überweisung der Prüfungsgebühr.

Die Prüfungsgebühr von 60,- Euro muss zeitgleich bei Anmeldung auf das Konto der Bayerischen Landesapothekerkammer unter Angabe des Prüfungsteilnehmers überwiesen werden (Deutsche Apotheker- und Ärztebank, IBAN: DE93 3006 0601 0001 1109 77, BIC: DAAEDEDDXXX).

Dieses Schreiben in Verbindung mit dem Zahlungsbeleg ist ausreichend für den Steuernachweis!

Der schriftliche Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) mit den Ausbildungsnachweisen wird von den Prüfungsausschüssen durchgesehen. Der Termin zur Abgabe wird rechtzeitig in der Berufsschule bekannt gegeben.

Ausbildende melden Interessenten an einer Wiederholungsprüfung bis 1. Oktober 2017 formlos mit Angabe der zuletzt besuchten Berufsschule an. Interessenten an einer Wiederholungsprüfung, die die betriebliche Ausbildung bereits abgeschlossen haben, melden sich selbst bis 1. Oktober 2017 formlos mit der Angabe der zuletzt besuchten Berufsschule an. Die nochmalige Einreichung o. g. Unterlagen ist nicht notwendig. Für die Teilnahme an der Wiederholungs­prüfung fällt keine erneute Prüfungsgebühr an.


Hessen

Zwischenprüfung für PKA im Herbst 2017

Die Zwischenprüfung für Pharma­zeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet am 8. November 2017 an den Prüfungsorten Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden statt.

Angemeldet werden können Auszubildende, die mit der Ausbildung zum Schuljahr 2016/17 begonnen haben.

Anmeldeformulare werden den Berufsschulen zur Verteilung zugestellt.

Bei Auszubildenden, die am Tag der Zwischenprüfung noch nicht volljährig sind, muss der Anmeldung eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gemäß § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beigefügt werden.

Anmeldeschluss: Freitag, 22. September 2017


Abschlussprüfung für PKA im Winter 2017/2018

Die schriftliche Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet am 21. November 2017 in Frankfurt und in Kassel statt.

Die praktische Abschlussprüfung wird am 17. Januar 2018 in Frankfurt und in Kassel durchgeführt.

Bei einer nicht ausreichenden Zahl von Anmeldungen im Regionalbereich Kassel wird die Abschlussprüfung nur in Frankfurt durchgeführt.

Dies wird umgehend nach Anmeldeschluss bekannt gegeben.

Gemäß § 9 Abs. 1 der Prüfungsordnung für PKA können Auszubildende nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Gemäß Prüfungsordnung soll die Zulassung zur Abschlussprüfung erteilt werden, wenn die Gesamtleistung in den Lerngebieten des berufsbezogenen Unterrichts der Berufsschule im Durchschnitt mit mindestens 2,0 beurteilt wird. Die Ausbildungszeit kann jedoch um höchstens sechs Monate verkürzt werden.

Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung können bei der Landesapothekerkammer Hessen (Telefon (0 69) 97 95 09-41) angefordert werden.

Anmeldeformulare zur regulären Abschlussprüfung sowie zur Wiederholungsprüfung werden den Auszubildenden direkt zugehen.

Anmeldeschluss: Freitag, 6. Oktober 2017

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