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Freitag, 28. Oktober 2016
 
 

Guten Morgen liebe Leserinnen und Leser,

kommt das Rx-Versandhandelsverbot tatsächlich? Wie die Rheinische Post (RP) in ihrer Online-Ausgabe gestern Abend unter Berufung auf Regierungskreise berichtet, gibt es wohl konkrete Pläne. Bundesgesundheitsminister Gröhe soll seine Experten beauftragt haben, ein Gesetz vorzubereiten, das den Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten untersagt.

Gröhe hatte sich auf dem Apothekertag zu den Apothekern bekannt und sich auch nach der Verkündung des EuGH-Urteils öffentlich hinter sie gestellt.

Jetzt lässt er offensichtlich Taten folgen. Dem Bericht zufolge soll ein Spitzengespräch mit den Apothekerverbänden und anderen Experten entscheidend zum Entschluss beigetragen haben.

Noch ist zwar nichts beschlossen, doch die Pläne des Ministers, ein Gesetz anzustoßen, kann die ABDA wohl für sich auf der Haben-Seite verbuchen. Beim Bundesgesundheitsminister ist es der Standesvertretung offensichtlich gelungen, ihn von der Notwendigkeit eines Rx-Versandverbots zu überzeugen. Der Minister habe zwischen verschiedenen Optionen abgewogen und sich schließlich für das Verbot entschieden, heißt es im Bericht der RP. Ein erster Punktgewinn für die ABDA und die Apotheker.

Mehr zu den Hintergründen sowie Reaktionen auf Gröhes Pläne von Gegnern und Befürwortern lesen Sie heute im Laufe des Tages auf DAZ.online. Außerdem hat DAZ-Redakteurin Kirsten Sucker-Sket, die Argumente, die für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sprechen, noch einmal für Sie zusammengefasst. 

  

Wetter

Regen wird schwächer

Von Norden her breiten sich dichte Wolken mit Regen bis zur Mitte aus. Der Regen lässt an Intensität nach. Nachfolgend lockern die Wolken ganz im Norden wieder auf und die Sonne setzt sich durch. Weiter im Süden und Südwesten sowie an den Alpen löst sich Nebel langsam auf. Temperaturen: 5 bis 10 Grad in Gebieten mit zähem Nebel, sonst 11 bis 15 Grad. An der Küste gibt es starke bis stürmische Böen aus West bis Nordwest. Auf höheren Berggipfeln der nördlichen und östlichen Mittelgebirge sind Sturmböen möglich.
 

(Karte: Brothers - colourbox.de/DAZ)

 

Rx-versandhandel in der EU

Was darf wo verschickt werden?

Hört man die Gegner des Rx-Versandhandelsverbot, bekommt man den Eindruck, die Apothekerschaft in Deutschland sei eine Art kleines gallisches Dorf. Die Kritiker erklären die Forderung nach dem Verbot für völlig abwegig. Die deutschen Apotheker leisten erbitterten Widerstand gegen etwas, das längst überall in Europa Normalität ist. So wird es zum Teil hingestellt.
Dabei stimmt das gar nicht. Der Blick auf die Karte zeigt: Die Bundesrepublik befände sich mit einem Verbot des Versandhandels verschreibungspflichtiger Arzneimittel, für das es ja bereits konkrete Pläne geben soll, in bester Gesellschaft. Das existiert nämlich in großen Teilen der EU. Was wo versendet werden darf, lesen Sie heute Vormittag auf DAZ.online.  

(picture alliance / AP Photo)

 

nach gutem Quartal 

Amgen hebt Gewinnprognose erneut an 

Der weltweit größte Biotech-Konzern Amgen hat nach einem überraschend erfolgreich verlaufenen Quartal seine Gewinnprognose erneut angehoben. Der um Einmaleffekte bereinigte Gewinn je Aktie soll zwischen 11,40 und 11,55 US-Dollar (bisher: 11,10-1,40) betragen, wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte. Der Umsatz werde im laufenden Jahr zwischen 22,6 und 22,8 Milliarden US-Dollar (bisher: 22,5-22,8) liegen.
Bereits im zweiten Quartal hatte Amgen den Umsatz dank dem überraschend guten Arzneimittelgeschäft um 2 Prozent auf 5,8 Milliarden Dollar gesteigert. Der Gewinn legte unter dem Strich um 8 Prozent auf 2,0 Milliarden Dollar zu. Analysten hatten im Durchschnitt mit schlechteren Zahlen gerechnet. (dpa-AFX)

Die Geheimnisse der PackungsV

N1, N2, N3 = 20, 50, 100 Tabletten?

Bei der Verschreibung einer „großen“ Packung mit der Bezeichnung N3 erwarten Patienten meist eine Packung mit 100 Tabletten. Eine N3-Packung von Omeprazol-Kapseln kann tatsächlich 100 oder aber auch nur 98 Stück enthalten. Eine große Packung Esomeprazol enthält 90 Tabletten. Und N3 bedeutet für Metamizol-Tabletten nur 50 Stück. Was bedeuten eigentlich diese N-Bezeichnungen und wie werden sie festgelegt?
DAZ-Autorin und Apothekerin Dr. Kirsten Lennecke bringt Ihnen in der aktuellen Ausgabe die Geheimnisse der „Verordnung über die Bestimmung und Kennzeichnung von Packungsgrößen für Arzneimittel in der vertragsärztlichen Versorgung", wie die Packungsgrößenverordnung (PackungsV) mit vollem Namen heißt, näher. Den Beitrag finden Sie auf S. 72 der aktuellen DAZ oder hier.

(picture alliance / dpa)

 

Themen am Morgen

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Kritik an Warschau: Lammert rüffelt Polens Regierung - süddeutsche.de
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Antarktis: Rand wird das größte Meeresschutzgebiet der Welt - süddeutsche.de
Manfred Krug: Der Unlenkbare - zeit.de

Das war „Wissen vor 8“ für diese Woche. Und wie immer gilt: Anregungen, Kritik und Themenwünsche gern per Mail an uns: redaktion@daz.online 

Ich wünsche Ihnen einen gelungenen Start in den Freitag und ein erholsames Wochenende  –  für den einen oder anderen (auch DAZ.online-Redakteur) wird es dank Brückentag sogar ein langes. Deswegen lesen wir uns erst am Mittwoch wieder, wenn Sie mögen! 

Julia Borsch
Apothekerin, Chefredakteurin DAZ

 

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